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Zum Vorwurf der zu langen Verfahrensdauer verwies VwGH-Präsident Clemens Jabloner am Mittwoch unter anderem auf einen noch nicht gänzlich abgebauten Rucksack von offenen Fällen. So einfach, wie Fekter Dublin-Verfahren darstelle, seien diese mitnichten, meinte er zudem.
In der Frage der Zuständigkeit für ein Asylverfahren gelte es schließlich, "erstmal europarechtliche Rechtsfragen zu lösen". Außerdem habe der VwGH nach der Osterweiterung "sehr sorgfältig zu prüfen, ob sich bei der Überstellung von Asylwerbern in osteuropäische EU-Mitgliedsstaaten menschenrechtliche Probleme ergeben könnten". Das beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängige Verfahren gegen Belgien und Griechenland zeige, dass man sich "nicht darauf zurückziehen kann, alle EU-Staaten generell als sicher anzusehen und keine weitere Prüfung vorzunehmen."
"Sehr mangelhafte Vorschriften" seitens der Politik
Erschwert werde die Arbeit des Verwaltungsgerichtshofs aber auch durch die "sehr mangelhafte legistische Qualität der Rechtsvorschriften im Asyl- und Fremdenrecht", wie es wörtlich heißt. Dadurch habe man sich nämlich immer wieder mit "Auslegungsproblemen schwierigster Art" konfrontiert gesehen. Durch die "einander überstürzenden gesetzlichen Maßnahmen" im Asyl- und Fremdenrechtsbereich sei außerdem die "kaum erreichte Stabilität der Vollziehung" immer wieder aus dem Gleichgewicht gebracht.
2006 und 2007 habe der VwGH einen signifikanten Anstieg der Beschwerden im Asylbereich registriert, nachdem beim Unabhängigen Bundesasylsenat Personal aufgestockt wurde. Da eine Personalaufstockung im VwGH aber erst später einsetzte, war das Anwachsen der Rückstände "unvermeidlich", schreibt Jabloner weiter. So seien im Jahr 2005 1.419 Fälle angefallen, 2006 2.506 und 2007 4.260. Mit 30. September 2010 wurden 1.180 anhängig verbliebene Beschwerdefälle verzeichnet.
Der VwGH betonte im Zusammenhang mit dem Vorwurf der schleppenden Verfahren zudem, dass er nicht nur für die Rechtssachen des Innenministeriums zuständig sei, sondern für die gesamte Verwaltung - und er könne Asylanträge nur auf eine Weise bearbeiten, "die nicht den sonstigen Betrieb lahmlegt". Konsequenz seien die "unweigerlich längeren Bearbeitungszeiten".
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