Schulstart 2020

Was passiert, wenn Schüler die Maske vergessen?

Kärnten
14.09.2020 06:01

Heute, Montag, beginnt für insgesamt 60.049 Schüler in Kärnten das neue Schuljahr. Und die Hoffnungen, dass nach den Sommerferien im Unterricht wieder Normalität einkehren könnte, haben sich rasch zerschlagen. Denn obwohl die Corona-Ampel in allen Kärntner Bezirken auf Grün steht, sind in den Schulen Masken vorgeschrieben - sowohl für Schüler als auch für Lehrer. Was zu beachten ist, lesen Sie hier.

Noch bis vergangenen Freitag hatte es den Anschein, dass das Schuljahr in gewohntem Rahmen beginnen werde können. Doch dann folgte die Ernüchterung: In der Schule muss Maske getragen werden! „Diese Regelung wäre normalerweise erst ab einer gelben Ampelfarbe in Kraft getreten. Dass die Maskenpflicht auch gilt, obwohl alle Bezirke auf Grün stehen, ist doch ziemlich überraschend“, meint Bildungsdirektor Robert Klinglmair. In sämtlichen Räumen des Schulgebäudes wie in der Aula, den Gängen und in den Garderoben müsse Maske getragen werden. Eine Ausnahme gebe es nur in den Klassenzimmern, weil dort ohnehin auf den Mindestabstand geachtet werde.

Reservemasken in den Schulen
„Mit dieser Änderung hat niemand gerechnet. Die Bildungsdirektion hat als Dienstgeber der Lehrer vorsorglich 50.000 Masken bestellt gehabt, welche als Vorrat dienen hätten sollen. Sie werden wohl im Laufe dieser Woche geliefert“, erklärt Klinglmair. Dass die Schüler mit Masken ausgestattet sind, dafür seien die Eltern verantwortlich. „Wenn ein Kind den Mundschutz im Bus vergessen hat, bekommt es natürlich einen in der Schule ausgehändigt. Das sollte jedoch die Ausnahme sein“, sagt der Bildungsdirektor.

Wo muss die Maske getragen werden?

  • In Bussen und Zügen, die ab heute wieder von Tausenden Schülern frequentiert werden, gelten die bisher üblichen Coronaschutzmaßnahmen: Hände desinfizieren und Maskenpflicht!
  • Der Nasen-Mund-Schutz ist überall außerhalb des Klassenzimmers vorgeschrieben: Vor der Schule, in der Aula, auf den Gängen, auf den Toiletten, in den Garderoben etc.
  • Nicht nur beim Betreten und Verlassen der Schule, sondern auch in den Pausen müssen Masken getragen werden.
  • Die Maskenpflicht in den Schulen gilt für Schüler, Lehrer und Eltern bzw. andere Personen, die die Kinder etwa ins Schulgebäude begleiten.
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