„Sind keine Maschine“

Prozess um Zugunfall mit 18 Verletzten: Diversion

Niederösterreich
31.08.2020 13:13

Der Prozess um einen Bahnunfall mit 18 Verletzten im niederösterreichischen Wieselburg im Oktober 2016 hat am Montag am Landesgericht St. Pölten mit einer Diversion geendet. Ein nunmehr 55-jähriger Verschieber hatte sich wegen fahrlässiger Gemeingefährdung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten müssen.

Der Beschuldigte war damals am Bahnhof Randegg (Bezirk Scheibbs) tätig. Er war dafür verantwortlich, dass sich eine Wagengruppe - bestehend aus einem Mannschafts- und vier Güterwagen - losgelöst hatte und den etwa 20 Kilometer langen Weg bis Wieselburg unkontrolliert zurücklegte. Bei einem Zusammenstoß der herrenlosen Waggons mit einem Regionalzug, der aus St. Pölten nach Scheibbs unterwegs war, erlitten vier Personen schwere und 14 leichte Verletzungen.

Die Staatsanwaltschaft ging von einem Sorgfaltsverstoß des 55-Jährigen bei einem Kuppelvorgang aus. Der Beschuldigte hatte eine Wagengruppe außerdem mangelhaft gesichert. Der Mann hatte den Bremsabsperrhahn nicht geöffnet und die Bremsklötze nicht abschließend kontrolliert. Am ersten Verhandlungstag gab der Angeklagte jedoch zu Protokoll, sich vorschriftsmäßig verhalten zu haben.

Am zweiten Prozesstag - die Verhandlung war am 15. Oktober 2018 vertagt worden - standen am Montag Informationen zu Sprachaufzeichnungen und eine zuvor fehlende Übersicht über Instandhaltungsaufträge zu einem Waggon im Mittelpunkt.

„Es ist Ihnen ein Fehler unterlaufen“
„Sie sind ja keine Maschine, es ist Ihnen ein Fehler unterlaufen, der Auswirkungen auf eine Vielzahl von Personen gehabt hat“, sagte der Einzelrichter. Es sei kein Vorsatz vorgelegen, außerdem keine Alkoholisierung. Hinzu komme „jahrelanges Wohlverhalten“ des 55-Jährigen, hatte der Richter das Diversionsangebot begründet, mit dem sich der Staatsanwalt und der Verteidiger gleichermaßen einverstanden zeigten.

Der Verschieber muss 2900 Euro bezahlen, dann wird das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gemeingefährdung eingestellt. Der Mann hatte zuvor Verantwortung für das Geschehen übernommen.

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