Ist Cannabidiol legal?

Die Rechtslage für CBD in Österreich

Nachrichten
02.09.2020 07:00

CBD wird zum Hype und die Rechtslage in Österreich ist verzwickt. Wann sind rauschfreie Hanfprodukte legal? Jetzt online nachlesen! 

Viele Menschen sind überzeugt von dem Naturprodukt CBD (Cannabidiol), welches gerade in aller Munde ist und sich auch in Österreich anschickt, eine Erfolgsstory zu schreiben. CBD ist ein Wirkstoff aus der Hanfpflanze. Im Gegensatz zum allseits bekannten THC (Tetrahydrocannabinol), welches dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegt, weisen CBD-Produkte keine psychoaktiven Wirkungen auf. So beeinträchtigen sie z. B. nicht beim Autofahren. Trotzdem werden beide oft verwechselt. Deshalb sind sich viele unsicher, was die Rechtslage betrifft und schrecken vor einem Kauf zurück.

CBD ist in vielen Variationen auf dem Markt. Besonders gerne wird es sublingual als Öl eingenommen. Im Grunde genommen sind CBD-Produkte durchaus legal. Das weiß nur nicht jeder! Das liegt zum Teil auch an einer etwas verzwickten Rechtslage. Da sich in der EU verschiedene Rechtsebenen überlagern, kommt es immer wieder zu Irrtümern und Falschauslegungen. Bei CBD als Lebensmittel ist die Novel Food Verordnung ausschlaggebend. Diese besagt, dass alle Stoffe, welche nicht vor dem 15.07.1997 in der Europäischen Gemeinschaft in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, als neuartig zu bezeichnen sind. Von daher bedarf es einer Zulassung, welche bisher verweigert wird. Doch das ist beileibe noch nicht das Ende der Geschichte!

Die Lage ist verzwickt
Dem gegenüber steht die österreichische Rechtslage. Diese ist aus Konsumentensicht ziemlich unspektakulär und sieht vor, dass CBD-Produkte mit einem THC-Gehalt von unter 0,3 Prozent legal sind.

Leider ist die Lage für Erzeuger und Verkäufer komplizierter. So sind der Verkauf von Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln mit CBD-haltigen Extrakten verboten. Dieses Verbot fußt auf einem Erlass des Gesundheitsministeriums aus dem Jahre 2018. Dieser wiederum beruft sich auf die zitierte Novel Food Verordnung der EU. Somit sind Lebensmittel und Kosmetika in Österreich nicht frei verkäuflich. Das heißt letztlich aber nur, dass Erzeugnisse, welche Cannabidiol erhalten, nicht als Lebensmittel oder Kosmetika gekennzeichnet werden dürfen.

Deshalb hilft man sich mit einem Trick. CBD-haltige Erzeugnisse werden als Aromastoffe bezeichnet. Damit fallen sie nicht mehr unter die europäische Verordnung. Und in Österreich gelten sie nicht als Suchtmittel und fallen nicht unter das SMG. Insofern also ein CBD-Produkt den vorgeschriebenen Wert von 0,3 Prozent THC-Anteil nicht überschreitet, bleibt es legal.

CBD auf Rezept ja, aber Kasse zahlt nicht
CBD werden vielfältige Vorzüge zugeschrieben. Insbesondere stärkt es das Immunsystem und hat entspannende und entzündungshemmende Wirkungen. So zeitigt CBD durchaus Erfolge in der Schmerztherapie. Als Prophylaxe kann Herzrhythmusstörungen und Infarkten vorgebeugt werden. Allergiker und Asthmatiker berichten über Verbesserungen im Erscheinungsbild ihrer Anfälle. Menschen, die an Parkinson leiden und mit CBD-Öl Erfahrungen sammeln konnten, beschreiben eindrücklich die Verbesserung ihrer Lebensqualität.

Weitere Informationen zu CBD-Produkten und der Wirkweise von CBD erhalten Sie auf cbdolkaufen.de.

Umso überraschender ziemt es sich, dass CBD hierzulande weder als offizielles Medikament noch als Funktionsarzneimittel zugelassen ist. Der Nutzer kann sich zwar ein Rezept ausstellen lassen, welches dann in der Apotheke zusammengemixt werden darf. Die Kassen zahlen dafür aber nicht!

Anbau von CBD-Hanf
Auch bei der Frage des Anbaus gibt es ein eindeutiges Wenn & Aber. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Anbau von rauschfreien Cannabissorten erlaubt. Allerdings sind die Einschränkungen dahingehend, dass nur blütenfreie Spezies gepflanzt werden dürfen. Außerdem muss der Nutzhanf aus dem EU-Sortenkatalog stammen. Dort sind alle zugelassenen THC-freien Sorten aufgelistet. Es gilt auch hierbei, den erlaubten THC-Gehalt nicht zu überschreiten. Für Hobbygärtner ist dies in der Regel schwer überschaubar und so wird empfohlen, den Hanfanbau in seiner Gänze professionellen Landwirten zu überlassen.

Eindeutige Rechtslage wäre wünschenswert
CBD liegt im Trend und den vielen Menschen, welche durch das Produkt eine Besserung ihres Gesundheitszustands erreichen, wäre eine Vereinfachung der komplexen Rechtslage zu wünschen. Damit einhergehen sollten Aufklärungskampagnen, welche Wirkungsweisen und Legalität von CBD nachweisbar unterstreichen. Sonst bleibt zu erwarten, dass die Reputation des Produkts noch auf Jahre hinaus verschleiert wird.

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