Quarantäne statt Test?

Verwirrung und Kritik um neue Einreise-Regeln

Österreich
25.07.2020 15:55

Scharfe Kritik und Schelte am Samstag für die am Abend zuvor vom Gesundheitsministerium erlassene Einreiseverordnung, wonach für die Rückkehr nach Österreich aus Corona-Risikogebieten letztlich ein negativer PCR-Test notwendig ist. Verwirrung herrschte vor allem darüber, ob alternativ zum Test auch ein Verbleib in der zehntägigen Heimquarantäne möglich ist - und zwar ohne Testung. Im Ministerium stellte man nun klar, dass ein Test in jedem Fall nachzuholen und somit verpflichtend ist.

Nach mehrmaligem Hin und Her legte sich das Gesundheitsministerium Samstagmittag darauf fest, dass die von Minister Rudolf Anschober am Abend zuvor erlassene Novelle der Verordnung eindeutig so zu interpretieren sei, dass alle Rückkehrer aus den 32 definierten Risikogebieten einen negativen PCR-Test vorweisen müssen, der nicht älter als drei Tage sein darf. Betroffen davon sind explizit auch alle Österreicher, EU- und EWR-Staatsbürger, Schweizer Staatsbürger sowie all jene Personen, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben (sowie Personen mit Aufenthaltsberechtigung). 

PCR-Test verpflichtend - 1450 Euro Strafe drohen
Kann man einen solchen Test bei der Einreise nicht vorweisen, so müssen sich die Betroffenen sofort in Heimquarantäne begeben - und haben innerhalb von 48 Stunden dafür zu sorgen, dass in Österreich (auf eigene Kosten) ein PCR-Test durchgeführt wird. Sobald das Test-Ergebnis vorliegt, dürfen die Betroffenen die Quarantäne beenden. Werde dieser Test nicht nachgeholt, bedeute dies eine Verwaltungsübertretung, die mit bis zu 1450 Euro zu bestrafen sei, hieß es im Ministerium.

Verordnung von Missinterpretation begleitet
Die Kundgabe der Neuregelung war von umfangreicher Verwirrung begleitet. Während in einer ersten Presseunterlage des Gesundheitsministeriums am späten Freitagabend die verpflichtende Testung erwähnt wurde, interpretierte man dann die Verordnung im Ministerium - nach mehrmaliger Rückfrage - so, dass alternativ zum Test auch ein Verbleib in der zehntägigen Quarantäne möglich sei - und zwar ohne Testung, berichtete die Austria Presse Agentur am Samstag. Das sei aber nun definitiv doch nicht der Fall, der Test müsse auf jeden Fall nachgeholt werden, so die finale Auskunft aus dem Büro Anschobers.

Damit stellt die neue Regelung sehr wohl eine Verschärfung dar. Denn bisher galt laut Gesundheitsministerium für Rückkehrer zwar auch, dass sie ein ärztliches Attest vorlegen mussten, das nicht älter als vier Tage ist - alternativ konnten sie aber in eine 14-tägige (Heim-)Quarantäne gehen und diese dann ohne Testung verlassen.“

„Verdünnte juristische Kompetenz“
Scharfe Kritik an der Teils chaotischen Kommunikation des Ministeriums und vor allem an der Qualität des Verordnungstextes übte der Verfassungsexperte Heinz Mayer. „Das ist die Konsequenz einer seit Langem zu beobachtenden Tendenz, die juristische Kompetenz auf Ebene der Ministerien zu verdünnen.“ Zu ebenfalls in der Verordnung zu findenden redaktionellen Fehlern sagte er, „auch das sollte nicht vorkommen“.

FPÖ ortet „Unfähigkeit“
Hier hakte die FPÖ ein: „Zuerst sagte Anschober, man müsse sich mit dem Einreise-Verordnungstext Zeit lassen, um Fehler zu vermeiden, jetzt ist in einem fehlerhaften Schachtelsatz davon die Rede, dass die ,Unterschrift für diesen Zeitraum nicht verlassen werden darf‘“, verwies Parteichef Norbert Hofer auf die entsprechende Passage. „Leider muss man im Fall von Anschober mittlerweile nicht mehr von Pfusch oder Blamage sprechen, sondern Unfähigkeit. Denn sein Ressort ist nicht dazu in der Lage, einen klaren und verständlichen Verordnungstext hinauszubringen, der auch hält.“

Bereits in der Vergangenheit hatten Verordnungen aus dem Gesundheitsministerium für teils massive Probleme gesorgt. Scharfe Kritik zog etwa der berühmt-berüchtigte „Oster-Erlass“ nach sich, laut dem man in Privatwohnungen (während des Lockdowns) nur fünf Menschen zusätzlich empfangen hätte dürfen. Dieser wurde dann nach einem öffentlichen Aufschrei wieder zurückgenommen. Und erst am vergangenen Mittwoch verkündete der Verfassungsgerichtshof, dass die Verordnungen zu den Corona-Ausgangsbeschränkungen und zur Geschäftsöffnung im April gesetzwidrig waren.

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