Einreise-Verordnung

Verweigerung des Covid-Tests kostet bis zu 1450 €

Österreich
25.07.2020 17:50

Die Liste an Verwaltungsübertretungen nach dem Epidemiegesetz ist seit dem Wochenende um einen Eintrag reicher: Bis zu 1450 Euro Strafe zahlt ab Montag auch jeder, der nach der Einreise aus 32 definierten Risikoländern keinen PCR-Test vorlegt. Wie schon bei den bisherigen Corona-Strafen ist die Verordnung von Missverständnissen begleitet, wegen denen es am Ende oftmals heißt: In einem Bundesland wird gestraft, im anderen nicht!

Verwaltungsübertretungen nach dem Epidemiegesetz, hier fallen etwa Abstandsregeln darunter, kosten laut Verordnung als Organstrafverfügung generell 50 Euro. Bei Anzeigen können es bis zu 1450 Euro sein, bei Vergehen etwa gegen Meldepflichten sogar 2180 Euro. Bis zu 1450 Euro Strafe blühen ab Montag der jüngsten Einreise-Verordnung zufolge jedem Einreisenden nach Österreich, der ohne gültigen Negativbefund einreist und auch im Nachhinein keinen PCR-Test vornehmen lässt.

Bei Einreise aus Risikogebieten ohne negativen Test habe man sich umgehend in Heimquarantäne zu begeben und den Test jedenfalls nachzuholen, betonte das Ministerium am Samstag. Betroffen davon sind explizit auch alle Österreicher, EU- und EWR-Staatsbürger, Schweizer Staatsbürger sowie all jene Personen, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben (sowie Personen mit Aufenthaltsberechtigung).

Fleckerlteppich bei Umgang mit Corona-Strafen
Die Veröffentlichung der Verordnung am späten Freitagabend - einen Tag später als zuvor angekündigt - sorgte für Verwirrung. So wie zuvor der Umgang mit den Corona-Regeln generell. Nach dem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs am Mittwoch hatte sich bei den Strafen ein wahrer Fleckerlteppich gebildet, wie es im föderalistischen Österreich eben üblich ist. Die Vorgangsweisen der österreichischen Landespolizeidirektionen reichen von der Aussetzung in Wien bis zum Weitermachen wie bisher in Tirol.

Ganz im Westen, in Vorarlberg, heißt das Motto nach dem VfGH-Entscheid „Zurückhaltung“ bei der Erstattung von Anzeigen und der Einhebung von Organmandaten, erst einmal werde nun „alles überprüft“. „Grundsätzlich defensiv“ ist die Strategie in der Stadt Salzburg; in Kärnten wird „im Ernstfall“ weiter gestraft, jeweils auf Anweisung der Gesundheitsbehörden.

Die Polizei in Niederösterreich will Übertretungen durch Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung entgegenwirken. „In schwerwiegenden Fällen behalten wir uns dennoch Anzeigen an die Bezirksverwaltungsbehörde vor“, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Auch im Burgenland gibt es nach dem am Mittwoch veröffentlichten VfGH-Entscheid noch keine neue Regelung, wie mit Verstößen gegen Corona-Regeln umgegangen wird. Die Polizei gehe bei Kontrollen, Anzeigen und Organmandaten vorerst wie bisher vor, so die Landespolizeidirektion Burgenland.

Anschober sieht „keinen Grund, die Strafen infrage zu stellen“
Während das Innenministerium die Rechtslage bei den Corona-Schutzmaßnahmen nach dem VfGH-Erkenntnis zu den Ausgangsbeschränkungen derzeit jedenfalls für „unklar“ hält, ortete Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Freitag „keinen Grund, die Strafen infrage zu stellen“. Anschober betonte, dass es bei der Exekutive nur um den Vollzug gehe. In den kommenden Tagen werde zur Klärung das Gespräch mit dem Innenministerium gesucht.

Lob für Umsetzung der Maskenpflicht
Höchstes Lob sprach der Gesundheitsminister der Bevölkerung am Samstag für die Umsetzung verschärften Maskenpflicht in Österreich aus. „Nach allen uns vorliegenden Meldungen wird die Maskenpflicht von einer überwältigenden Mehrheit umgesetzt“, hieß es am Samstag. Das Risikobewusstsein scheine wieder zu steigen, konstatierte der Minister.

Wie reibungslos - oder auch nicht - indessen die Umsetzung der neuen Reiseverordnung an den Grenzen ablaufen wird, wird ab Montag zu beobachten sein. Auch hier werden Unterschiede in der Handhabung in den einzelnen Bundesländern erwartet.

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