Debatte um Vorsitz

ÖVP über Aussagen von Verfahrensrichter empört

Politik
19.07.2020 15:01

Nachdem der Verfahrensrichter im Ibiza-Untersuchungsausschuss Bedenken geäußert hatte, dass Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka nach einer Zeugenaussage im Herbst den Vorsitz im Gremium behalten könne, schäumt die ÖVP: Generalsekretärin Gaby Schwarz findet die Aussagen Wolfgang Pöschls gegen ihren Parteikollegen „äußerst befremdlich“. Unterstützung bekommt Pöschl, der „sichtlich einen wunden Punkt“ getroffen habe, von den NEOS.

Für Schwarz ist „völlig unverständlich“, wieso Pöschl davon spricht, dass Sobotka seine Aussage im Abschlussbericht bewerten müsse. „Hier muss ein falsches Verständnis über die Arbeit im U-Ausschuss vorliegen, denn der Abschlussbericht wird vom Verfahrensrichter erstellt und nicht vom Vorsitzenden“, meinte Schwarz.

NEOS verstehen Wirbel um „sehr sachliches Interview“ nicht
Die NEOS wundern sich dagegen, warum die ÖVP so heftig reagiert. Pöschl habe „sichtlich einen wunden Punkt getroffen, sonst würde die ÖVP nicht so aufgebracht auf sein sehr sachliches Interview reagieren“, vermutete Fraktionsführerin Stephanie Krisper.

Die Volkspartei lässt wirklich nichts unversucht, alle, die der Aufklärung an ihren Machenschaften und Postenschacher zu nahekommen, zu diskreditieren - nach der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und ständiger gespielter Empörungen über die angeblich verlotterten Sitten im Ausschuss, erreicht die ÖVP einen neuen Tiefpunkt und greift den Verfahrensrichter an, weil er es wagt, Wolfgang Sobotka als Vorsitzenden infrage zu stellen“, sagte Krisper.

Nicht der Verfahrensrichter habe ein falsches Verständnis von der Arbeit im U-Ausschuss, sondern „Sobotka und die ÖVP haben null Verständnis von unabhängiger Vorsitzführung und unabhängiger Aufklärungsarbeit.“

SPÖ: Abschlussbericht wird von Vorsitzenden erstellt
Die SPÖ nahm Pöschl ebenfalls in Schutz. Die Kritik der ÖVP gehe am Problem vorbei und sei auch inhaltlich falsch. Vize-Klubobmann Jörg Leichtfried betonte, dass in Paragraf 51 der Verfahrensordnung festgehalten ist, dass den Abschlussbericht des Ausschusses „der Vorsitzende auf Grundlage eines Entwurfs des Verfahrensrichters“ erstellt. Und eben nicht der Verfahrensrichter, wie die ÖVP behauptet hatte.

Auch die Behauptung der ÖVP, wonach Pöschl davon gesprochen habe, dass Sobotka seine eigene Aussage bewerten müsse, sei falsch. Der Verfahrensrichter habe nur gesagt, dass im Bericht eine Beurteilung Sobotkas möglicherweise enthalten sein werde.

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