Disput um Campingplatz

Freispruch für den Bürgermeister von Leutschach

Steiermark
15.07.2020 14:08

Der Bürgermeister der südsteirischen Gemeinde Leutschach, Erich Plasch, ist am Mittwoch wegen Amtsmissbrauchs in Graz vor Gericht gestanden. Ihm wurde vorgeworfen, nichts gegen einen Minigolfplatz, einen Campingplatz und Parkplätze unternommen haben, die allesamt ohne Genehmigung errichtet bzw. verwendet worden sein sollen. Der Ortschef fühlte sich nicht schuldig. Er wurde letztendlich freigesprochen.

Jahrelang ging es in der kleinen Gemeinde ruhig und gemütlich zu, der Bürgermeister war schon lange im Amt und hatte alles im Griff. Doch dann kam 2015 die Gemeindezusammenlegung, und damit war der Ortschef plötzlich für fast acht Mal so viele Bewohner zuständig wie zuvor.

Minigolfanlage ließ Wogen hochgehen
Die Probleme ließen auch nicht lange auf sich warten: Ein Betreiber einer Buschenschank hatte vor seinem Lokal Parkplätze zur Verfügung gestellt, außerdem bot er auch Platz für Camper. Das passte den Nachbarn nicht, die gegen den „illegalen Campingplatz“ protestierten. Als der Wirt auch noch eine Minigolfanlage errichtete, ging die Sache zum Gericht, zur Volksanwaltschaft und letztlich zum Verfassungsgerichtshof.

„Er war lange Bürgermeister und wusste, dass Minigolfanlagen bewilligungspflichtig sind“, meinte die Staatsanwältin. Immerhin sei er „als Baubehörde die erste Instanz“. Die Anklägerin hielt dem Beschuldigten vor, er habe es drei Jahre verabsäumt, einen Beseitigungsauftrag zu erteilen.

„Ein Erdweg mit ein paar Steinen“
Der Verteidiger sprach von einer „hoch komplizierten rechtlichen Materie“ und sah die Sache völlig anders. Der Parkplatz sei nur „ein Erdweg mit ein paar Steinen“, die Minigolfanlage nicht fest mit dem Boden verbunden, daher wären gar keine Bewilligungen nötig gewesen. Und von campieren könne keine Rede sein, es seien nur Gäste mit Wohnmobilen zur Buschenschank gekommen, um dort übernachten zu können. „Die fahren ja wieder am nächsten Tag. Bewilligungspflichtig wird es erst ab drei Tagen“, war der Anwalt überzeugt.

Anlage mittlerweile abgerissen
Der Angeklagte selbst fühlte sich nicht schuldig. Die Problematik sei ihm erst „durch ein Schreiben der Volksanwaltschaft“ bewusst geworden, erzählte er. Bei der Gemeindefusion seien viele Probleme aufgetaucht, daher habe er bereits 2016 einen neuen Flächenwidmungsplan in Auftrag gegeben. Mittlerweile sei die Minigolfanlage aber ohnehin abgerissen worden.

Die Sache mit dem „Campen“ vor der Buschenschank würden jetzt aber viele Wirte nachmachen. Der Betroffene in seiner Gemeinde habe mittlerweile eine Eingabe für einen Campingplatz gemacht, betonte der Beschuldigte.

Im Zweifel freigesprochen
Richterin Michaela Lapanje sprach den Bürgermeister „im Zweifel“ frei, weil nicht eindeutig klar war, ob diese Anlagen tatsächlich baulich so gestaltet waren, dass sie bewilligt hätten werden müssen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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