Nehammer zu Streit:

„Staatsanwalt hätte Video jederzeit haben können“

Politik
05.06.2020 12:36

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat am Freitag als Zeuge vor dem Ibiza-U-Ausschuss ausgesagt. Dabei kam es zu einer hitzigen Debatte, weil Nehammer nach mehrfachem Nachfragen der Fraktionsführer antwortete, Justizministerin Alma Zadic (Grüne) nicht über die Sicherstellung des Ibiza-Videos informiert zu haben. Nehammer meinte, dass die Staatsanwaltschaft Wien Zadic informieren hätte sollen. Die lange Dauer der Auswertung des sichergestellten Materials rechtfertigte der Minister damit, dass diese komplex sei. Etwa führte er die „unterschiedliche Aufzeichnungsqualität“ ins Treffen. Auch seien darin Personen zu sehen, die eine Fremdsprache sprechen.

Nehammer sagte, er selbst sei rund eine Woche bzw. zehn Tage vor der Veröffentlichung des Videos über den Ermittlungserfolg mündlich informiert worden. Dann habe er ein Gespräch mit Justizministerin Alma Zadic (Grüne) geführt, ob man nicht gemeinsam die Ermittlungserfolge darstellt. Dass er bei diesem Gespräch Zadic nicht über die Sicherstellung des Videos informierte, wollte er zuerst nicht mit Ja oder Nein beantworten, er sagte stattdessen mehrfach: „Das Video war nicht im Detail Teil des Gesprächs“.

Er habe mit Zadic über Öffentlichkeitsarbeit gesprochen. Am Rande einer Ministerratssitzung - „ich glaube, am 20. Mai“ - habe er mit Zadic darüber gesprochen, so Nehammer. Anlass seien die „erstaunlichen Ermittlungserfolge“ der Polizistinnen und Polizisten sowie der Staatsanwaltschaft gewesen. Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaft Wien hatten am 27. Mai die Sicherstellung öffentlich gemacht.

Hitzige Debatte im U-Ausschuss
Die zunächst offen gelassene Antwort Nehammers führte zu einer hitzigen Debatte über die Geschäftsordnung zwischen den Fraktionsführern von NEOS und SPÖ und dem Verfahrensvorsitzenden Wolfgang Sobotka (ÖVP), die in einer Stehung mündete.

Nehammer sagte weiters, ihm sei nicht bekannt, dass es Spannungsverhältnisse in den Ermittlungsbehörden gebe. Dazu, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erst aus den Medien von der Sicherstellung des Videos erfahren haben soll, erklärte der Minister, dass seine Juristen im Haus sagten, dass korrekt vorgegangen worden sei. Er vertraue seinen Beamtinnen und Beamten.

„Innenministerium kann nicht selbstständig entscheiden“
„Herrin des Verfahrens“ ist die Staatsanwaltshaft Wien, so Nehammer. Das Bundeskriminalamt führe lediglich die Ermittlungen. Daher müsse auch die Staatsanwaltschaft das Okay für die Weitergabe geben. Das Innenministerium könne da nicht selbstständig entscheiden.

Die Zusammenarbeit mit dem Justizministerium bezeichnete er in dieser Causa als „professionell“. Die Staatsanwaltschaft Wien sei in Kenntnis über den Fund des Videos gesetzt worden. Sie hätte jederzeit auf das Video zugreifen können.

Auch die Fahndung der Verdächtigen, die als Lockvogel gedient haben soll, per Foto trotz des geringen Tatbestands sei über die Staatsanwaltschaft Wien erfolgt. Das Bundeskriminalamt habe dabei nicht „eigenmächtig“ gehandelt.

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