Innsbruck

Ab 2. Mai muss man in Kurzparkzonen wieder zahlen

Tirol
01.05.2020 19:00
Porträt von Tiroler Krone
Von Tiroler Krone

Nun müssen Autofahrer in den Innsbrucker Kurzparkzonen wieder einen Euro pro halber Stunde bezahlen: Da die Ausgangsbeschränkungen immer mehr gelockert werden, ist ab dem 2. Mai das Parken in Innsbruck wieder kostenpflichtig.

Das schrittweise Hochfahren der Wirtschaftsbetriebe erhöht auch den Bedarf an freien Parkplätzen für Kunden, zudem arbeitet die Landeshauptstadt an mehr Platz für Fußgänger im Straßenverkehr. Und schließlich müssen auch die Anrainer wieder ausreichende Parkplätze zur Verfügung haben. Ab Samstag, 2. Mai, ist daher das Parken in Innsbruck wieder kostenpflichtig.

Mehr Individualverkehr durch Lockerungen
„Nachdem die Parkraumbewirtschaftung während der Covid-19-Ausnahmesituation auch im Sinne der Bürger in systemrelevanten Berufen ausgesetzt war, werden mit der schrittweisen Zurücknahme der Ausgangsbeschränkungen und der damit verbundenen Zunahme des Individualverkehrs in der Stadt jetzt auch die Kurzparkzonen wieder reaktiviert“, erklärt Vizebürgermeisterin Uschi Schwarzl.

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