Nur wenige Strafprozesse konnten seit Beginn der Krise Mitte März durchgeführt werden, Zivilprozesse schon gar keine. Das wird sich in naher Zukunft – sofern die Situation gleich bleibt – ändern: mittels Maskenpflicht, Plexiglasscheiben und Desinfektionsmittel. „Alle Verhandlungssäle werden von uns selbst adaptiert, das gilt auch für die Bezirksgerichte“, sagt Hans Rathgeb, Präsident des Landesgerichtes.
Plexiglasscheiben für alle Verhandlungssäle
So gilt künftig im parteiöffentlichen Verkehr eine Maskenpflicht: „Wer sich nicht daran hält, wird des Hauses verwiesen“, stellt der Gerichtschef klar. In den Prozesssälen kann der Richter beispielsweise zur Einvernahme die Abnahme der Masken anordnen. „Wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, werden Plexiglasscheiben aufgestellt“, so Rathgeb. Vor den Sälen werden Spender für Desinfektionsmittel platziert. „Entscheidend ist die Minimierung des Infektionsrisikos, da ordnet sich alles unter.“ So wird ein großer Drogen-Prozess mit 15 Angeklagten und 24 Verhandlungstagen ab Mitte Mai im Kolpinghaus im Stadtteil Itzling verhandelt. Grund: mehr Platz.
Auch in der Justizanstalt Puch denkt man vorsichtig an Lockerungen - auch mit Blick ins Gericht: Bei einem „Normalbetrieb“ müssten die jetzigen Dienststrukturen angepasst werden. Bisher gelten ja strenge Regeln für die Insassen. Mit Ende Mai könnten aber wieder Freigänger für kurze Zeit hinaus - je nach Entwicklung.
Wir haben Video-Telefonie eingeführt, damit Kontakt mit Angehörigen möglich ist. Und wir werden dies auch für die Zukunft beibehalten.
Dietmar Knebel, Leiter der Salzburger Justizanstalt
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