Der Mann legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, das Urteil war vorerst noch nicht rechtskräftig. Untypisch für derartige Verfahren sei, wie die Vorfälle aufgeflogen seien, sagte Richter Norbert Hofer nach dem Schuldspruch. Der Angeklagte sei zur Mutter des Kindes gegangen und habe ihr erzählt, dass das Mädchen einmal auf sein Geschlechtsorgan gegriffen habe. "Das ist eine Schutzbehauptung und könnte man auch als Flucht nach vorne bezeichnen", meinte der Richter zu dem körperlich behinderten Mann.
"Glaubwürdige" Aussagen des Kindes
Der Schöffensenat glaube dem Kind, das die beiden Vorfälle geschildert hatte, erklärte Hofer. Bereits im Eröffnungsplädoyer hatte Staatsanwältin Karin Draschl darauf hingewiesen, dass das Mädchen zu den Übergriffen genaue, differenzierte Angaben gemacht habe und diese deshalb glaubwürdig seien. Ein Gutachter erkannte die Siebenjährige als aussagefähig.
Beim Prozess gab der 42-Jährige an, dass er an den beiden Wochenendtagen mit dem Mädchen etwas unternommen hatte. Die Mutter hatte gearbeitet und ihn gebeten, abends mit dem Kind schlafen zu gehen, weil es nicht alleine sein könne. "Mir wurde noch nie vorgeworfen, dass ich Kindern zu nahe gekommen war", meinte der bis dahin Unbescholtene. Er wisse nicht, weshalb die Siebenjährige derartiges behaupte. Er habe der alleinerziehenden Mutter damals in ihrer schwierigen Situation geholfen. Die 36-Jährige sei im Frühjahr 2009 arbeitslos gewesen und habe finanzielle Schwierigkeiten gehabt.
Anonymen Anruf erhalten
Zwei Tage nach den Vorfällen hätten eine Nachbarin und die Mutter schließlich an seiner Tür geläutet. Die Nachbarin, die normalerweise auf die Siebenjährige aufgepasst hatte, beschimpfte den Mann. Sie meinte, er wisse schon worum es gehe. Am nächsten Tag habe der 42-Jährige einen anonymen Anruf auf seinem Handy gehabt. Darauf habe ihn eine männliche Stimme als "pädophil" beschimpft.
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