Eishockey – Frauen
"Beibehalten wird die bisherige Freizeit-Wohnsitzregelung – pro Gemeinde darf es nur acht Prozent Freizeitwohnsitze geben", sagt Switak.
Wichtigste Neuerung ist jedoch die Einführung einer Widmungsabgabe von 10 Prozent für neue Widmungen. Bereits gewidmete Grundstücke sind nicht betroffen. "Dieses Geld fließt in den Landes-Bodenfonds, damit werden Gemeinden bei infrastrukturellen Maßnahmen sowie beim Ankauf günstiger Grundstücke für junge, einheimische Familien unterstützt", erklärt Switak. Das Gesetz tritt 2011 in Kraft.
von Markus Gassler, Tiroler Krone
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.