Strache wehrt sich

„Es gibt nichts, was die FPÖ zurückfordern könnte“

Wien
28.01.2020 12:04

Wie berichtet, plant die FPÖ, von Ex-Chef Heinz-Christian Strache 500.000 Euro für Anwaltskosten zurückzufordern. Strache betont, es sei falsch, dass die Partei Kosten in dieser Höhe bezahlt habe.

Dass Heinz-Christian Strache eine halbe Million Euro Anwaltskosten angehäuft haben soll, die ihm von der FPÖ bezahlt wurden, weist dessen Anwalt Ben Irle zurück: „Es ist falsch, dass die FPÖ für Anwaltskosten des Herrn Strache in Höhe von 500.000 Euro aufgekommen ist.“ Auch dass eine Rückforderung dieses Betrags auf dem Wege einer Klage geplant ist, sei „weder uns noch unserem Mandanten bekannt“.

Gegenüber Heinz-Christian Strache sei „bis heute“ auch noch keine außergerichtliche Rückforderung geltend gemacht worden. „Wie auch? Es gibt nichts, was die FPÖ zurückfordern könnte.“

„Vereinbarung gab es nie“
Außerdem habe es laut dem Anwalt auch nie eine Vereinbarung gegeben, dass die Übernahme der Anwaltskosten per Beschluss unter der Bedingung zugesichert wurde, dass Strache kein parteischädigendes Verhalten an den Tag lege.

Kronen Zeitung

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele