Irreführende Werbung

Vorteilspaket ohne Vorteil: Danone verurteilt

Wirtschaft
17.01.2020 11:03
Porträt von krone.at
Von krone.at

Wer im Supermarkt zum „Vorteilspack“ greift, erhofft sich aufgrund einer größeren Verkaufsmenge einen Rabatt. Das muss aber nicht sein, wie das Beispiel „Actimel“ des Lebensmittelherstellers Danone zeigt. Das Milchgetränk wurde in Verpackungen zu sechs und zehn Stück abgegeben, wobei auf der Großpackung der Schriftzug „Vorteilspack“ stand. Der Preis pro Flasche war aber teuerer als im 6er-Pack.

Dieser nachteilige „Vorteil“ bewegte einen Salzburger Konsumenten, sich an die Arbeiterkammer (AK) zu wenden, die wegen „irreführender Werbung“ den Rechtsweg bestritt.

Erstinstanzlich bekam die Arbeitnehmervertretung Recht, und nun wurde auch vom Oberlandesgericht Wien die Sicht der Kammer bestätigt, wie die AK am Freitag in einer Aussendung mitteilte. Das Urteil sei rechtskräftig.

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