„Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben“ – diese Zeile fand der Vorstand der Schmittenhöhebahn AG, Erich Egger, am Mittwoch in seiner Post: Der Verwaltungsgerichtshof hob Ende Dezember die Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichtes für das 75 Millionen Euro schwere Liftprojekt Hochsonnberg auf. Nachdem Alpenverein, Naturschutzbund und die Bürgerinitiative „Rettet den Hochsonnberg“ im Mai 2018 außerordentliche Revision eingelegt hatten.
Der Grund: „Die Abwägung zwischen den privaten und Naturschutz-Interessen wurde nicht ausreichend vorgenommen, ebenso wie die Bewertung von Projekt-Alternativen. Zudem wurde nicht geklärt, inwiefern die Raufußhühner beim Lift-Betrieb gestört werden“, sagt Sprecher Zorn. Das zugrunde liegende Gutachten gehe nicht tief genug, EU-Rechtsgrundlagen zum Artenschutz seien falsch ausgelegt worden – das Bundesverwaltungsgericht widmet sich deshalb noch einmal dem Fall. Vorstand Egger verfolgt das Projekt weiter – obwohl die Behördenverfahren neun Jahre laufen: „Das Gericht wird das Erkenntnis prüfen und präzisieren.“
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