Bis 2014 gesperrt

NADA reduziert Kohls Sperre und schließt Causa ab

Sport
16.06.2010 09:30
Die NADA hat am Montag den Fall Bernhard Kohl abgeschlossen. Die Strafe gegen den geständigen Ex-Radprofi, der wegen Einnahme, Anwendung und Besitz von verbotenen Substanzen bzw. Methoden im Zeitraum von April 2001 bis zumindest September 2008 bereits lebenslang gesperrt worden war, wurde wegen der Kronzeugenregelung reduziert und läuft demnach am 6. Juli 2014 ab. Kohl hatte mit der Anti-Doping-Agentur kooperiert, und die NADA sah sich daher in der Lage, weitere Verfahren zu beantragen.

Im Verfahren gegen die Leichtathletin Bettina Müller-Weissina hat die NADA mangels Verschulden keine Sperre ausgesprochen, die Sprinterin muss aber ebenso wie Kohl für die Verfahrenskosten aufkommen. Der gebürtigen Deutschen war die Bestellung oder versuchte Bestellung einer verbotenen Substanz zur Last gelegt worden. Dies ist laut Code der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA nicht zu sanktionieren, wohl aber nach den Anti-Doping-Bestimmungen des Leichtathletik-Weltverbandes.

Rechtsirrtum bei Müller-Weissina
In der Urteilsbegründung der NADA hieß es, Müller-Weissina könne aufgrund der Komplexität der rechtlichen Bestimmungen bzw. Widersprüchen in den einzelnen Anti-Doping-Bestimmungen ein Rechtsirrtum zugestanden werden. Deshalb wurde mangels ausreichend nachgewiesenen Verschuldens keine Sperre trotz eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen der IAAF verhängt.

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(Bild: KMM)



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