Weitere Schritte offen

Nach Fehldiagnose: „Witwer steht unter Schock“

Oberösterreich
23.11.2019 08:00

„Der Witwer steht unter Schock. Damit hatten weder er noch ich gerechnet“, sagt Dominik Behr, Anwalt jenes Mühlviertlers, dessen Gattin (36) vor drei Jahre nach einer Fehldiagnose gestorben war. Die Anklage wurde bekanntlich zurückgezogen. Privatrechtliche Schritte gegen das Spital oder die Ärztin sind offen.

Nach drei teils widersprüchlichen Gutachten über das als Migräne fehlgedeutete Aneurysma bei Sabine W. (36) aus Bad Zell zog die Staatsanwaltschaft Linz die Anklage zurück. Obwohl die Fehldiagnose eindeutig festgestellt worden war, allerdings sei kein schuldhaftes Fehlverhalten der Medizinerin im Spital der Barmherzigen Brüder in Linz nachweisbar.

Keine Stellungnahme von Spital
Aus dem Krankenhaus gibt’s keine Stellungnahme dazu, da man erstens selbst aus der „Krone“ über die Einstellung des Verfahrens erfahren und noch nichts von der Justiz direkt habe und dem Sachverhalt „nichts hinzuzufügen sei“.

Unverständnis bei Familie
Beim Witwer und seinen zwei Kindern im Teenager-Alter sorgt die Entscheidung für Unverständnis. „Wir müssen erst bereden, ob und wie wir weiter vorgehen“, sagt Anwalt Dominik Behr.Etwa amZivilgerichtsweg könnte man noch klagen oder eine außergerichtliche Einigung anstreben. Auch der Weg zum Patientenanwalt oder zum -entschädigungsfonds des Landes sind möglich. Diese Schritte tat man bisher nicht, da die Familiedie Strafrechtsentscheidung abwarten wollte.

Markus Schütz, Kronen Zeitung

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