Ein 24-jähriger Mann, der in Salzburg trotz Fußfessel einen regen Handel mit Suchtgift betrieben hat, ist am Donnerstag zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Vier zusätzliche Monate kamen noch aus einer offenen Bewährungsstrafe hinzu. Sein Vater bekam 15 Monate bedingt, seine Mutter zehn Monate bedingt. Beide sollen ihren Sohn bei seinen Drogengeschäften unterstützt haben.
2018 wurde der Angeklagte wegen eines Körperverletzungsdeliktes verurteilt und bekam die Fußfessel - die er bis in den April 2019 trug. Während der letzten Monate im elektronisch überwachten Hausarrest sollen die Beschuldigten mindestens zwei Kilogramm Cannabis, mehrere Hundert Ecstasy-Tabletten und eine geringe Menge Kokain erworben, verkauft und zum Teil selbst konsumiert haben.
Eltern halfen Sohn beim Dealen
Der 24-Jährige musste in den sieben Monaten mit Fußfessel zwar täglich einen Alkotest abliefern, wurde aber anders als vorgesehen kein einziges Mal auf Drogenkonsum getestet, bestätigte am Donnerstag ein Justizwachebeamter vor Gericht. Der Verteidiger des Dealers betonte, sein Mandant wolle nun eine Therapie absolvieren, die beiden Eltern hätten damals aus falscher Loyalität zu ihrem Sohn gehandelt.
Auch Freundin und Bruder beteiligt
Laut Staatsanwaltschaft wurde der vielfach vorbestrafte Angeklagte bei seinen Geschäften tatkräftig von seiner Familie und von Freunden unterstützt. So soll seine Mutter (55) etwa Drogen angekauft und mit ihrem Auto transportiert haben, während der pensionierte Vater (60) den Vertrieb der Suchtmittel übernommen hat, wenn der Sohn in der Arbeit war. Die damals 17-jährige Freundin des Dealers und mehrere Bekannte übernahmen - teilweise gegen ein bis zwei Gramm Cannabis als Provision - ebenfalls Botengänge. Und auch der Bruder des 24-Jährigen soll sich selbst an den Drogen bedient haben.
Der 24-Jährige erklärte, seit der Kindheit an ADHS und depressiven Episoden zu leiden und 2015 mit Drogen in Berührung gekommen zu sein. Er sei dann selbst süchtig geworden. Gewinn habe er mit seinen Geschäften aber nicht erzielt, er wollte mit dem Handel den eigenen Konsum finanzieren.
Alle drei Urteile sind bereits rechtskräftig.
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