Entlassung abgelehnt

Fluchtgefahr: R. Kelly bleibt weiter in Haft

Adabei
02.10.2019 21:42

Der wegen sexuellen Missbrauchs angeklagte US-Sänger R. Kelly muss vorerst weiter in Haft bleiben. Nach der Staatsanwaltschaft lehnte am Mittwoch in New York auch Richterin Ann Donnelly bei einer Gerichtsanhörung eine Haftentlassung auf Kaution ab. Es bestehe ein Fluchtrisiko, zudem habe der 52-Jährige in der Vergangenheit schon zu oft versucht, Ermittlungen gegen ihn zu behindern, argumentierte die Richterin bei dem Termin im Stadtteil Brooklyn. Kelly war wie erwartet nicht zu der Anhörung erschienen.

Eine nächste Anhörung setzte Richterin Donnelly für den 9. Dezember an, einen möglichen Prozessauftakt für den 18. Mai 2020. Ob Kelly bei der nächsten Anhörung anwesend sein muss, wurde zunächst noch nicht entschieden. Zuvor hatte bereits die New Yorker Staatsanwaltschaft Kellys Bitte um Freilassung abgelehnt.

Kelly beschwerte sich über mangelnden Besuch
Der Sänger, der seit Juli in einem Gefängnis in Chicago einsitzt, hatte Anfang der Woche über seine Anwälte um Haftentlassung auf Kaution gebeten. Seine Anwälte argumentierten, es bestehe kein Fluchtrisiko und der Sänger stelle keine Gefahr dar. Kelly beschwerte sich über seine Anwälte zudem, dass ihn nur jeweils eine seiner beiden Freundinnen und niemand anderes besuchen dürfe.

Bodyguards vorgeschickt, um Mädchen zu gewinnen?
Kelly war zuletzt im August vor Gericht in New York erschienen. Damals hatte Richter Steven Tiscione bereits einen Antrag auf Freilassung auf Kaution abgelehnt. Kelly beteuert seine Unschuld. Die Staatsanwaltschaft in New York wirft Kelly unter anderem sexuellen Missbrauch und Erpressung vor. Der Musiker soll Mitarbeiter, darunter Bodyguards und Assistenten, angestiftet haben, Mädchen für illegale sexuelle Handlungen zu gewinnen.

Zahlreiche Anklagepunkte - darunter Produktion von Kinderpornografie
Zuvor hatte bereits die Staatsanwaltschaft in Chicago Anklage gegen Kelly erhoben. Sie legt dem früheren Superstar („I Believe I Can Fly“) 13 Anklagepunkte zur Last, darunter die Produktion von Kinderpornografie und Behinderung der Justiz. Kelly hat auch in dieser Anklage auf nicht schuldig plädiert. Insgesamt geht es bei den Anklagepunkten um die Misshandlung von zehn Frauen, von denen acht zur angeblichen Tatzeit minderjährig waren.

Im US-Bundesstaat Minnesota wird R. Kelly unter anderem Prostitution Minderjähriger vorgeworfen. Dem Sänger waren zuvor bereits zahlreiche weitere Anklagepunkte zur Last gelegt worden, unter anderem ein schwerer sexueller Übergriff. Der Musiker hatte auf nicht schuldig plädiert.

Die ersten Anschuldigungen gegen den aus Chicago stammenden Musiker mit dem bürgerlichen Namen Robert Sylvester Kelly waren vor rund 20 Jahren bekannt geworden. Neues Aufsehen erregten in den vergangenen Monaten Vorwürfe in der TV-Dokumentation „Surviving R. Kelly“. Kelly, der mit rund 50 Millionen verkauften Alben und zahlreichen Auszeichnungen jahrelang zu den erfolgreichsten R&B-Künstlern zählte, hatte seinen Kritikern immer wieder Rufmord-Kampagnen vorgeworfen.

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(Bild: kmm)



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