Ersatzmaut musste eine Wienerin zahlen, obwohl sie eine digitale Autobahnvignette hatte. Die Leserin hatte es nämlich verabsäumt, nach einem Diebstahl die Änderung ihres Kennzeichens bekanntzugeben…
An und für sich ist die digitale Vignette eine praktische Sache. Doch die klebefreie Variante der Autobahnmaut ist auch mit Tücken verbunden. Nach dem Kauf muss man zum Beispiel 18 Tage warten, bis sie gültig ist. Leserin Leopoldine H. weiß über diesen Umstand zwar Bescheid. Nach dem Diebstahl ihrer Kennzeichen dachte die Wienerin aber nicht sofort daran, ihre digitale Vignette umzumelden. Erst als die erste Strafe ins Haus flatterte, meldete sie die neuen Kennzeichen bei der ASFINAG an.
„Dass ich eine Strafe zahlen muss, weil ich das nicht umgehend gemacht habe, kann ich nachvollziehen. Inzwischen ist eine weitere Strafe gekommen, und theoretisch ist meine Vignette ja durchgehend gültig gewesen“, wandte sich Frau H. an die Ombudsfrau.
Laut ASFINAG entbindet auch ein Kennzeichendiebstahl kein Fahrzeug von der Vignettenpflicht. Frau H. hätte die Möglichkeit gehabt, den Diebstahl im System zu melden. Die Strafen muss sie leider bezahlen
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