Nationalratswahl

Die drei Wege ins Parlament

Salzburg
29.09.2019 09:08
Elf Mandate stehen dem Bundesland Salzburg im Nationalrat zur Verfügung – dies ist von der Einwohnerzahl abhängig. Wer schlussendlich als einer von 183 Politikern in das neu gewählte Parlament einzieht, wird auf drei verschiedenen Ebenen ermittelt – vom Regionalwahlkreis über das Landesergebnis bis zum Bund.

Das Auswahlverfahren der Mandatsverteilung findet in drei Schritten statt. Durch das so genannte Bürgerzahlprinzip stehen dem Bundesland Salzburg elf Mandate zu. Zum Vergleich: Vorarlberger hat nur acht Mandate, Niederösterreich hingegen 37.
Die Länder selbst sind noch einmal in Regionalwahlkreise unterteilt. In Salzburg sind dies drei: die Stadt Salzburg (mit Kürzel 5A), der Flachgau gemeinsam mit dem Tennengau (5B), und der Pinzgau samt Pongau und dem Lungau (5C).

Anhand der gültigen Stimmen wird für jedes einzelne Bundesland die entscheidende Wahlzahl ermittelt. Diese errechnet sich ganz einfach: Die Anzahl der gültigen Stimmen dividiert durch die Zahl der zustehenden Mandate – in Salzburg eben elf. 2017 betrug die Wahlzahl 28.707 – so viele Stimmen „kostete“ also ein Abgeordneten-Sitz.
Die Anzahl wurde damals in den Regionalwahlkreisen 5B und 5C von ÖVP und FPÖ erreicht. So erhielten sie jeweils zwei so genannte Grundmandate. In der Stadt Salzburg schaffte keine Partei diese Hürde.

Das Landesergebnis zählt im zweiten Schritt
Im zweiten Schritt zählt das Landesergebnis. Hier konnte die SPÖ 2017 mit 70.000 Stimmen zwei Mandate – eben durch die Wahlzahl – erringen. Die ÖVP erhielt mit 119.000 Stimmen zwei weitere Parlamentssitze. Das ergab acht Abgeordnete aus Salzburg. Die Reststimmen und die drei nicht vergebenen Plätze wanderten auf die Bundesebene, wo sie nach dem Ergebnis aller Parteien aufgeteilt wurden.

Dieses dreistufige Ermittlungsverfahren ist der Grund, warum auf dem Wahlzettel auf drei verschiedenen Listen (Regional, Land und Bund) Vorzugsstimmen vergeben werden können. Viele Parteien sichern ihre Wunschkandidaten damit doppelt ab: Peter Haubner (ÖVP), Cornelia Ecker (SPÖ) und Volker Reifenberger (FPÖ) sind beispielsweise Nummer eins im Wahlkreis 5B und auf der Landesliste.
Durch die Vorzugsstimmen können Kandidaten auf ihrer Liste aufsteigen, auch wenn sie nicht vorne gelistet sind – vorausgesetzt sie bekommen mehr direkte Stimmen als die Parteikollegen. Sollten Partei und Vorzugsstimme auf dem Stimmzettel nicht zusammenpassen, zählt übrigens die gewählte Partei.

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