Mit 130 km/h gerast

Tödlicher Unfall: Steirerin wurde verurteilt

Steiermark
06.09.2019 14:23

Eine Steirerin ist am Freitag im Grazer Straflandesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Die Frau soll im Dezember 2018 mit ihrem Auto auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal in einen anderen Wagen gekracht sein. Der andere Lenker war sofort tot. Die 32-Jährige konnte sich an nichts erinnern. Sie wurde zu 960 Euro Geldstrafe und sechs Monate bedingte Haft verurteilt.

Der Unfall ereignete sich zwei Tage vor Weihnachten in der Weststeiermark am Autobahnzubringer Mooskirchen. Zeugen gaben an, dass die Angeklagte sehr schnell gefahren war und auf die linke Fahrbahn geriet. Sie selbst erklärte, sich nicht schuldig zu fühlen und sich an gar nichts erinnern zu können. Andere Autofahrer sprachen davon, dass die tief stehende Sonne stark geblendet und die Sicht eingeschränkt habe.

Mindestens 130 km/h
Gerichtsgutachter Reinhard Wagner ging davon aus, dass die Frau mit mindestens 130 km/h - in einer 100er-Beschränkung - unterwegs war. Unbestritten war auch, dass ihr Auto auf die Gegenfahrbahn geraten war. Trotzdem brachte die Verteidigung Gutachter Bernhard Payer mit, der zweieinhalb Stunden mit seinem Kollegen diskutierte. Dabei ging es um die Verbiegungsgrade, Auslaufspur der Batterie und welche Auswirkung die am Straßenrand befindlichen Büsche und Bäume hatten.

Der Sinn dieses Geplänkels war auch Richterin Julia Riffel nicht ganz klar: „Sie haben von Anfang an versucht, alles zu verdrehen und anders darzustellen“, meinte sie schließlich in Richtung Verteidigung. „Das ist eine Frechheit für das Opfer“, setzte Staatsanwältin Gertraud Pichler nach.

Urteil nicht rechtskräftig
„Es geht mir nicht darum, den Verstorbenen zum Täter zu machen. Objektive Werte waren aber nicht da, und für mich war das alles nicht mit Sicherheit feststellbar“, meinte die Verteidigerin. Die Richterin sah das anders und verurteilte die 32-Jährige wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 960 Euro und sechs Monaten Haft, die aber bedingt verhängt wurden. Die Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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