Untermieter-Problem

Nach Auslandsaufenthalt ist Mieterin Wohnung los

Wien
06.09.2019 15:00

Stellen Sie sich vor, Sie gehen ein Jahr ins Ausland. Sie möchten nach dem Aufenthalt wieder in Ihre geliebte Wohnung zurück, suchen also eine Zwischenmieterin und schließen einen Vertrag ab. Schön - doch dann kommt der Schock. Die dreiste Untermieterin will gar nicht mehr ausziehen und hat gesetzlich auch noch jedes Recht dazu ...

Genau dieser Fall ist jetzt einer „Krone“-Leserin passiert. Eigentlich hat sie doch alles richtig gemacht, denkt der Hausverstand. Der Auslandsaufenthalt wurde geplant, die Hausverwaltung ist mit der Untermiete einverstanden, der Vertrag mit der netten Dame, die für ein Jahr die Wohnung übernimmt, ist abgeschlossen.

Mieterin steht auf der Straße
Doch nichts da! Nach einem Jahr kehrt die Wienerin zurück, will wieder in ihre Wohnung, doch die Untermieterin weigert sich auszuziehen. Die Mieterin steht auf der Straße. Und das ist rechtlich sogar alles korrekt.

Unglaublich, aber wahr: „Die Rechtslage bei Befristungen stellt sich so dar, dass eine Mindestdauer von drei Jahren einzuhalten ist“, warnt Martin Neuburger, Teamleiter bei der Mieterhilfe der Stadt Wien. Bei Unterschreiten liegt keine gültige Befristung vor, und die Untermieterin hat damit einen unbefristeten Mietvertrag – wenn sie so etwas mit ihrem Gewissen vereinbaren kann.

Maida Dedagic, Kronen Zeitung

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