Als bekannt wurde, womit der Magister sein Gehalt aufbesserte, sprach das Magistrat in Linz eine „Fristlose“ aus. Dagegen ging der Lehrer arbeitsrechtlich vor und reichte beim Landesgericht Salzburg Klage ein.
Er betonte, dass er „nicht operativer“ Geschäftsführer des Bordells war und die Nebenbeschäftigung ohnehin gemeldet habe. Nur halt ohne Details. Das Salzburger Arbeitsgericht folgte ihm, das Oberlandesgericht Linz wandelte in der zweiten Instanz die Entlassung in eine Kündigung um. Es war eine „besonders schwere Dienstverfehlung“, gerade weil er eben als Lehrer unterrichtete. Dies bestätigte auch der OGH.
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