Getränkehersteller Red Bull ist endgültig mit dem Versuch gescheitert, die bekannte Farbkombination aus Blau und Silber exklusiv für seinen Energydrink verwenden zu dürfen. Der Europäische Gerichtshof hat die Berufung des Unternehmens gegen ein erstinstanzliches Urteil zurückgewiesen.
Bereits am 30. November war der Getränkehersteller mit Hauptsitz in Fuschl mit einer Nichtigkeitsklage vor dem EU-Gericht erster Instanz zur Farbkombination aus Blau und Silber als Unionsmarke für Energy Drinks gescheitert. Gegen die Marke hatte die polnische Firma Optimum Mark beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum Einspruch erhoben.
Jahrelanger Rechtsstreit beendet
Das Amt hatte die Farbkombination 2013 als Marke für nichtig erklärt, 2014 wurde die Entscheidung bestätigt. Die Begründung lautete, dass die beiden Farbmarken nicht hinreichend präzise und einheitlich seien, denn sie ließen verschiedenste Kombinationen der beiden Farben zu, die einen ganz unterschiedlichen Gesamteindruck vermittelten.
Red Bull hat diese Nichtigerklärungen vor dem Gericht der Europäischen Union angefochten und verloren. Darauf hatte das Unternehmen ein Rechtsmittel beim EuGH eingelegt, das jedoch am 29. Juli vom Höchstgericht zurückgewiesen wurde. Damit wurde ein seit sechs Jahren laufender Rechtsstreit beendet.
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