07.08.2019 08:00 |

Hundehaltergesetz

Tierschutzverein klar gegen Beißkorbpflicht

Trotz der positiven Aspekte schießt der Entwurf für die Novelle des Landes-Polizeigesetzes für den Tiroler Tierschutzverein von 1881 klar über das Ziel hinaus. Kritisiert werden in einer offiziellen Stellungnahme vor allem die Leinen- sowie Beißkorbpflicht. Einen Sachkundenachweis solle zudem für alle verpflichtend sein.

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„Wir fordern, von einer generellen Leinenpflicht und einer umfassenden Beißkorbpflicht Abstand zu nehmen“, lautet der Appell des Tierschutzvereins an das Land. „Ein gut sozialisierter und ausgelasteter Hund ist auch ohne Leine oder Beißkorb ein geringes Sicherheitsrisiko.“ Gemeinden sollten außerdem dazu verpflichtet werden, ausreichend Freilauf- sowie Hundezonen einzurichten.

Jeder soll Sachkundenachweis erbringen
Im Entwurf ist ein Sachkundenachweis für Hundehalter bei der ersten Anmeldung eines Tieres angedacht. Der Tierschutzverein schlägt dahingehend ein Modell vor, das nach einer Übergangsfrist alle Hundebesitzer dazu verpflichtet und im Gegenzug Anreize, wie etwa die Vergünstigung der Hundesteuer, schafft.

Unterstützer gesucht
Zu den Forderungen wurde eine Petition formuliert: Die Unterschriftenliste liegt für die nächsten zwei Monate in den Tiroler Tierheimen auf und kann auch per Internet (nähere Infos www.tierschutzverein-tirol.at) unterzeichnet werden.

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