Sommermärchen-Skandal

WM-Affäre: Anklage gegen drei Ex-DFB-Funktionäre

Fußball International
06.08.2019 11:28

Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat in der Affäre um die Fußball-WM 2006 Anklage gegen die früheren deutschen Verbands-Funktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt erhoben. Zwanziger und Schmidt sowie Ex-FIFA-Generalsekretär Urs Linsi wird Betrug in Mittäterschaft vorgeworfen. Niersbach wird die Gehilfenschaft zu Betrug angelastet, wie die Behörde am Dienstag mitteilte.

Eingestellt wurde im Juli laut Bundesanwaltschaft das Verfahren wegen des Verdachts auf Geldwäscherei. Die Beschuldigten, neben den drei ehemaligen DFB-Funktionären auch der Schweizer Linsi, haben die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Das Verfahren gegen den damaligen WM-Organisationschef Franz Beckenbauer war im Juli abgetrennt worden. Als Grund nannte die Bundesanwaltschaft dessen Gesundheitszustand, der „nach derzeitiger Prognose eine Teilnahme oder Einvernahme an der Hauptverhandlung vor Bundesstrafgericht (BStGer) nicht zulässt.“

In dem Verfahren geht es um die weiterhin nicht geklärten Zahlungen von umgerechnet 6,7 Millionen Euro aus den Jahren 2002 und 2005. Beckenbauer hatte vom Unternehmer Robert Louis-Dreyfus einen Kredit in dieser Höhe erhalten. Das Geld floss auf Konten des damaligen FIFA-Spitzenfunktionärs Mohammed Bin Hammam. Die Rückzahlung drei Jahre später wurde von einem Konto des deutschen Fußballbundes über die FIFA abgewickelt.

Um die Rückzahlung zu ermöglichen, hätten die Beschuldigten gegenüber dem Präsidialausschuss des WM-OK den Vorgang „wahrheitswidrig als einen Mitfinanzierungsbeitrag des DFB bzw. des OK WM 2006 an die FIFA-Auftaktveranstaltung der WM 2006“ ausgewiesen, schrieb die Bundesanwaltschaft in einer Mitteilung. Um eine Verjährung zu verhindern, muss bis April 2020 ein erstinstanzliches Urteil gefällt werden.

In der Affäre um das „Sommermärchen“ 2006 hatten die früheren DFB-Präsidenten Niersbach und Zwanziger sowie der ehemalige Generalsekretär Schmidt im vergangenen Oktober einen juristischen Erfolg erzielt. Die Staatsanwaltschaft hatte alle drei wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung angeklagt. Das Landgericht Frankfurt lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen das Trio ab. Es habe keinen hinreichenden Tatverdacht gesehen, hieß es.

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(Bild: KMM)



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