28.05.2019 19:36 |

„Mann gegen Mann“

Stich ins Herz bei Party-Prügelei: Fünf Jahre Haft

„Mann gegen Mann“ wollte man kämpfen, einer der Beteiligten fand dabei den Tod. Nach einer Schlägerei zweier Gruppen bei einem Festival im Mai des vergangenen Jahres im Tiroler Imst griff ein 20-Jähriger plötzlich zum Messer und verpasste seinem erst 17 Jahre alten Kontrahenten zwei Stiche. Einer davon ging direkt ins Herz, der Bursche verblutete noch am Tatort. Am Dienstag wurde der junge Angeklagte - er saß wegen Mordes vor Gericht - wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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„Ich wollte mich nur verteidigen“, beteuerte der 20-Jährige am Dienstag bis zuletzt. Das Messer habe er wenige Stunden vor dem Vorfall seinem 16-jährigen Neffen abgenommen, weil er ihn damit hatte spielen sehen. „Ich habe es dann in meine Jackentasche gesteckt. Mein Fehler war, dass ich es nicht gleich weggeschmissen habe“, so der Beschuldigte.

„Mann gegen Mann“
Doch wie war es überhaupt zu dem letztlich blutigen Aufeinandertreffen mit dem späteren Opfer gekommen? Die beiden Burschen gehörten zwei Gruppen an, die am 13. Mai 2018 bei einer Großparty miteinander in Streit gerieten. Man vereinbarte, die Differenzen mit Fäusten zu klären - „Mann gegen Mann“, so die Staatsanwaltschaft.

Infolge der Rauferei zog der 20 Jahre alte Mann plötzlich das Messer hervor. Dann habe er auf seinen Kontrahenten eingestochen, gestand der Angeklagte. Gemeinsam mit seinen drei Freunden ergriff er nach der Tat die Flucht. Im Zuge einer Sofortfahndung konnte das Trio jedoch wenig später festgenommen werden.

Staatsanwaltschaft: „Es war keine Notwehrsituation“
Wie es zu dem blutigen Messerangriff gekommen sei und wo er den 17-Jährigen getroffen habe, wisse er aber nicht mehr. „Ich wollte mich nur verteidigen“, so der 20-Jährige.
Von einer Notwehrsituation zeigte sich die Anklage allerdings nicht überzeugt. „Es war keine Notwehrsituation. Der Angeklagte hatte einen Tötungsvorsatz, er hat zumindest in Kauf genommen, dass der Vorarlberger stirbt“, sagte die Staatsanwältin. Zwei Stichverletzungen waren dem 17-Jährigen zugefügt worden. Neben dem Stich ins Herz erlitt der Teenager auch eine Stichwunde im Bereich der Hüfte, wie die Anklage weiter ausführte.

Von einem „unglaublich verhängnisvollen und tragischen“ Ereignis sprach der Verteidiger des Angeklagten. „Mein Mandant ist insofern für den Tod des Opfers verantwortlich, als er das Messer geführt hat“, sagte der Rechtsanwalt. Er führte jedoch ins Treffen, dass an diesem Tag bei allen Beteiligten sehr viel Alkohol im Spiel gewesen sei.

Für Geschworene war es kein Mord
Die Geschworenen bekannten den Angeklagten mit sieben zu einer Stimme für schuldig. Ursprünglich war der 20-Jährige jedoch wegen Mordes angeklagt worden. Die Geschworenen entschieden sich jedoch mit vier „Nein“- und vier „Ja“-Stimmen gegen Mord - bei einem Gleichstand ist der Wahrspruch der Geschworenen zugunsten des Angeklagten auszulegen.

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