„Krone“-Ombudsfrau

Datenschutz „verbietet“ Arztbefunde per E-Mail

Ombudsfrau
22.05.2019 11:00

Am Freitag ist es ein Jahr her, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten ist. Und sie sorgt immer wieder für Diskussionen und Fragen. Wie im Fall eines Niederösterreichers, der sich Blutbefunde via E-Mail zusenden lassen möchte. Doch das ist wegen des Datenschutzes nicht möglich.

„Aufgrund der Datenschutzbestimmungen ist es meinem Internisten untersagt, Blutwerte per E-Mail zu versenden. Obwohl das bisher möglich war und ich schriftlich meine Zustimmung erteilt habe“, schrieb Eduard G. aus Niederösterreich. Sein Arzt begründete die Vorgehensweise mit einer Entscheidung der Datenschutzbehörde (DSB) aus 2018. Laut der sei es nicht zulässig, dass Patienten in eine unverschlüsselte Übermittlung ihrer Gesundheitsdaten einwilligen.

Herr G. wandte sich daraufhin an die DSB. Die wollte den Fall jedoch nicht beurteilen, eine Antwort würde einem gesetzlich vorgesehenen Verfahren oder einer möglichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorgreifen.

Ärztekammer: „Rechtliche Vorgaben beachten“
Die von uns zu diesem Thema befragte Österreichische Ärztekammer empfiehlt, Befunde an Patientinnen und Patienten keinesfalls via unverschlüsselter E-Mail zu übermitteln, da dies aufgrund mangelnder Datensicherheit nicht den Vorgaben der DSGVO entspreche. Man kenne das Patienten-Bedürfnis nach rascher Information. Im Interesse der Patienten und ihrer Daten seien aber rechtliche Vorgaben bei der Übermittlung von Gesundheitsdaten zu beachten.

ARGE Daten für zeitgemäße Organisation
Für Hans G. Zeger von der ARGE Daten ist ein generelles E-Mail-Verbot aus der DSGVO nicht ableitbar. „Die Kommunikation zwischen Patienten und Ärzten gehört zeitgemäß organisiert. Technische Möglichkeiten zum sicheren Datenaustausch bestehen seit vielen Jahren“, so der Experte. Er wäre dafür, den Versand von „einfachen“ Befunden - also zusammenfassenden Ergebnissen ohne auffällige Krankheitsbilder - nach Aufklärung und Zustimmung des Patienten möglich zu machen. Kritische Befunde hingegen, bei denen eventuell auch rasches Handeln erforderlich ist, sollten nicht per E-Mail versendet werden dürfen.

Es bleibt also noch weiterhin so: Befunde persönlich abholen oder per Post schicken lassen...

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