„Soll nicht vorkommen“

„Beidl“-Sager: Strache will „Ordnungsruf“ erteilen

Österreich
29.03.2019 22:01

Ein obszöner Ausdruck des freiheitlichen Mandatars Wolfgang Zanger im Nationalrat soll laut FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache Konsequenzen haben. Zanger hatte in seinem Redebeitrag Betriebsräte und Funktionäre als „Beidl“ bezeichnet (siehe Video unten). „Es wird sicher einen ,Ordnungsruf‘ geben“, deutete Strache am Freitag Konsequenzen an. Zum Inhalt der Rede meinte er: „Pulitzer-Preis-verdächtig war es sicher nicht.“

Ein wenig verteidigte Strache aber auch seinen Abgeordneten. Wer Zanger kennt, wisse, dass er Steirer und ein bodenständiger Mensch sei. In seiner Plenarrede habe er „Stammtisch-Sprache“ verwendet. Aber natürlich: „So etwas sollte im Hohen Haus nicht vorkommen.“

Ordnungsrufe können eigentlich nur vom Nationalratspräsidenten erteilt werden. Nach Zangers Äußerung am Donnerstag unterblieb dies allerdings - sehr zur Empörung der SPÖ.

Grußworte an Identitäre „stehen ihm frei“
Auch in einem anderen Punkt stellte sich der FPÖ-Chef vor seinen Mandatar. Dass Zanger ausgerechnet bei einer Kundgebung der rechtsextremen Identitären, deren Auflösung gerade geprüft wird, Grußworte geäußert habe, sei ihm „wie jedem Bürger freigestanden“. Derzeit gebe es lediglich Ermittlungen.

Nicht Zangers erster Aufreger im Parlament
Es war auch nicht Zangers erste Entgleisung im Parlament. Schon im April 2018 sorgte er während einer Debatte im Hohen Haus für Empörung, weil er Ex-Kanzler Christian Kern (SPÖ) als „Oberschlepper“ und Kindergärten als „Kindesweglegungseinrichtungen“ bezeichnet hatte.

In den sozialen Netzwerken stand sogar der Vorwurf im Raum, der FPÖ-Politiker sei während seiner Rede betrunken gewesen. Diesen Vorwurf wies man seitens der FPÖ gegenüber krone.at damals entschieden zurück.

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