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In elf Gemeinden wird am Sonntag, 24. März, noch einmal gewählt. Da finden die Stichwahlen bei den Bürgermeister-Duellen statt. Wahlkarten können bis zum 21. März beantragt werden.
Die Wahlkarte kann schriftlich, per E-Mail oder mündlich, jedoch nicht telefonisch, angefordert werden. Die Wahlkarte ist ein beiges Kuvert mit aufgedruckter Rücksendeadresse. Es enthält ein Wahlkuvert und einen Stimmzettel mit den Namen der beiden Bürgermeister-Kandidaten. Wichtig ist, dass auf dem Wahlkartenkuvert an der dafür vorgesehenen Stelle unterschrieben wird. Sonst kann die Stimme nicht gewertet werden.
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