Down-Syndrom

Das „Anders“-Sein als Risiko für Versicherung

Tirol
10.03.2019 15:25

Rund 1000 Personen mit Down-Syndrom leben in Tirol. Diese Menschen sind nicht krank, sie weisen eine genetische Fehlinterpretation auf, die sie besonders macht. Anders sehen diesen Umstand die heimischen Versicherungsanstalten. Sie gestalten den Weg zu einer oft notwendigen Zusatzversicherung äußerst schwierig.

Fröhlich lachend blicken die achtzehn Monate alte Ilvy und der einjährige Johannes in die Smartphone Kamera, mit der Ilvys Mama gerade ein Gruppen-Selfie macht. Direkt daneben sitzt der vierjährige Vincent am Boden und baut äußerst konzentriert an einem Turm aus bunten Holzklötzen. Der Jüngste dieser fröhlichen Kindergruppe ist der erst fünf Monate alte Maximilian. Er kuschelt zufrieden am Schoß seines Vaters, der liebevoll über den dunklen Haarschopf seines Erstgeborenen streichelt.

Eine liebevolle Szene, in der sich Freunde im ungezwungenen familiären Rahmen treffen, um gemeinsam einige unbeschwerte Stunden zu verbringen. Aber so unbeschwert, wie es scheint, ist die Situation nicht.

Alle Bemühungen waren bisher ohne Erfolg
Man hat sich getroffen, um eine die vier Kinder betreffende, schwerwiegende Angelegenheit zu besprechen. Denn sie weisen eine Gemeinsamkeit auf, die ihr Leben bestimmt: Sie wurden mit dem sogenannten Down-Syndrom geboren. Die Eltern haben sich bisher erfolglos bemüht, für ihren Nachwuchs Kranken- oder Unfallzusatzversicherungen abzuschließen. Das Down-Syndrom, auch „Trisomie 21“ genannt, ist keine Krankheit und deshalb auch nicht heilbar. Es handelt sich um einen genetisch bedingten Zufall, der, seit es Menschen gibt, in allen Kontinenten und bei allen Kulturen auftritt und dessen Auslöser unbekannt sind.

Prämienaufschläge von bis zu 1000 Prozent
Unverständlich ist daher das Verhalten heimischer Versicherungsanstalten, Menschen mit Down-Syndrom keine, oder erst mit 350- bis 1000-prozentigen Prämienaufschlägen eine Polizze auszustellen. Agenturen, die mit Slogans „Das menschliche Wunder und die Vielfältigkeit des Lebens“ äußerst emotional um Kunden buhlen, zeigen hier eine Härte, die zutiefst diskriminierend ist.

Das Down-Syndrom ist sicherlich nicht ausschlaggebend, wenn ein Kind beim Spielen stürzt, Karies seine Zähne angreift oder ein Erziehungsberechtigter bei einem Krankenhausaufenthalt dabei bleiben will, meinen die Eltern. Angelika, die Mutter des einjährigen Johannes, erzählt: „Kurz nach der Geburt von Johannes rief der Vertreter meiner Zusatzversicherung an, gratulierte mir und fragte, ob ich Johannes nicht versichern lassen will. Ich sagte, dass ich das gerne möchte, jedoch mein Sohn das Down-Syndrom hat. Darauf erhielt ich prompt eine Absage. Insgesamt habe ich von fünf Versicherungsanstalten ein ’Nein’ erhalten. Von einer Versicherung wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass mein Kind nur mit einem 350-prozentigen Prämienzuschlag zusatzversichert würde. Von einer weiteren Agentur bekamen wir das Angebot, dass wir eine Versicherung für die ganze Familie abschließen müssen, nur so könne Johannes mit seinen besonderen Bedürfnissen mitversichert sein.“

Eltern wollten den Grund der Ablehnung wissen
Der Ehemann von Angelika nahm nun mit dieser Versicherung Kontakt auf und wurde an deren Statistik-Abteilung weitergeleitet. Das Ehepaar wollte wissen, warum das Kind abgelehnt wurde, ohne vorherige Begutachtung. Die Antwort darauf lautete: “Ihr Sohn fällt bei uns in eine Statistik, deshalb können wir ihn nicht ihren Wünschen entsprechend versichern.„

Deckungsgleich sind die Erfahrungen der anderen anwesenden Eltern. Thomas, Vater von Vincent, meint: “Das Down-Syndrom ist keine Krankheit. Unsere Kinder benötigen lediglich einen höheren Förderbedarf. Für diese Tatsache wird man auch noch bestraft, normalerweise sollte es umgekehrt sein."

Hubert Berger, Kronen Zeitung

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