Fünf falsche Fünfziger bestellte der Salzburger im September 2018 im sogenannten Darknet – einem versteckten Bereich des Internets, das auch rege von Kriminellen genutzt wird. Rasch kamen ihm Spezialisten des Landeskriminalamtes Wien auf die Spur. Versuchte Geldfälschung lautet nun der Vorwurf in der noch nicht rechtskräftigen Anklage der Staatsanwaltschaft.
Youtube-Video als Erklärung
Eine bemerkenswerte Erklärung für die Blüten-Bestellung lieferte der Beschuldigte im Verhör: Grund sei nämlich ein Youtube-Video mit Visual Effects. In diesem wollte der beruflich tätige Grafiker brennende Euro-Scheine auftauchen lassen. Doch eigenes Geld wollte er nicht anzünden und suchte deshalb eine Alternative.
Seine Idee: Blüten. Bei einem virtuellen Falschgeld-Verkäufer bestellte er fünf falsche 50-Euro-Scheine, bezahlte sie mit der Kryptowährung Bitcoin. Seinen Angaben nach wollte er die Blüten nur für die Video-Produktion benutzen. Die Anklagebehörde geht aber davon aus, dass er die Blüten in Verkehr setzen wollte – wie es im §232 StGB heißt.
Echte Scheine dürfen bis 15.000 Euro verbrannt werden
Ein Prozesstermin ist noch offen, heißt es von Gerichtssprecher Peter Egger. Den Vorsitz hat die Richterin Martina Pfarrkirchner.
Übrigens: Echte Scheine dürfen verbrannt werden. Nur: Ab 15.000 Euro könnte es eine Geldstrafe nach sich ziehen.
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