VfGH am Zug

Karfreitag: Jetzt beginnt eine Flut an Klagen

Österreich
01.03.2019 06:00

Hält die Streichung des freien Karfreitags für Evangelische oder hält sie nicht? Darüber streiten Rechtsexperten gerade öffentlich - und Einigkeit herrscht keineswegs. Während evangelische Kirche, Gewerkschaft und Arbeiterkammer den Gang zum Gericht noch prüfen, prescht ein Kärntner Anwalt bereits vor. Die SPÖ erwägt gar eine Verfassungsklage.

Nicht wenige Top-Juristen - etwa die Arbeitsrechtler Franz Marhold und Walter Pfeil - nannten die Karfreitags-Streichung rechtswidrig, weil für sie der Generalkollektivvertrag über dem Gesetz steht. Andere wiederum - etwa der Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal - sehen keinen Grund, warum die Regelung nicht halten sollte.

Anwalt sieht Eingriff in „Glaubens- und Gewissensfreiheit“
Geklärt wird dieser Streit nun gleich vor dem Verfassungsgerichtshof. Denn der Kärntner Anwalt Michael Sommer kündigte eine Sammelklage für Evangelische an, weil er einen Eingriff in die „Glaubens- und Gewissensfreiheit“ sieht.

Arbeiterkammer, Gewerkschaft und SPÖ prüfen rechtliche Schritte
Gerechnet wird zudem mit Klagen von Arbeiterkammer und Gewerkschaft. ÖGB-Chef Wolfgang Katzian erklärte am Donnerstagabend, dass er ein Gutachten dazu einholen wird. Ergibt dieses, dass eine Klage - vor allem wegen des Eingriffs in den Generalkollektivvertrag - auch Erfolgsaussichten hat, werde man vor Gericht ziehen.

Mittlerweile ist auch die SPÖ einer Verfassungsklage alles andere als abgeneigt. Die Sozialdemokraten täten sich dabei leicht: Weil sie ein Drittel der Mitglieder des Bundesrates stellen, könnten sie via „Drittelbeschwerde“ direkt den VfGH anrufen, um die türkis-blaue Karfreitagsregelung zu Fall zu bringen. „Wir prüfen diese rechtlichen Schritte gerade“, heißt es dazu aus der Parteizentrale zur „Krone“.

Parallel zu alledem könnte laut dem renommierten Verfassungsjuristen Theo Öhlinger auch die eine oder andere Beschwerde vor dem Arbeitsgericht aufschlagen. So oder so: „Eine Entscheidung wird es frühestens in einem halben Jahr geben“ - also lange nach dem heurigen Karfreitag. Öhlinger selbst zählt übrigens zu jenen, die den Klagen kaum Chancen einräumen.

Klaus Knittelfelder, Kronen Zeitung

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