Jener 34 Jahre alte türkische Staatsbürger, der im dringenden Verdacht steht, den Leiter des Sozialamts der BH Dornbirn mit einem Messer angegriffen und getötet zu haben, musste von Feldkirch in die Justizanstalt Innsbruck verlegt werden - aus Sicherheitsgründen, wie es heißt. Denn viele Freunde hatte der mutmaßliche Täter in der Haftanstalt nicht, er wurde verbal angefeindet, teilte im Gegenzug aber ebenso aus und verhielt sich ebenfalls aggressiv, weshalb eine „negative Stimmung“ in der Haftanstalt geherrscht habe. Personalmangel wäre schlussendlich der Grund für die Verlegung gewesen.
Zwar sei der bereits mehrfach vorbestrafte Türke in der Feldkircher Justizanstalt in Einzelhaft untergebracht gewesen, dennoch wäre er von Mitinsassen verbal bedroht worden, hätte sich jedoch gleichzeitig auch ebenso aufbrausend und streitsüchtig gezeigt, so Verfahrenshelfer Daniel Wolff am Dienstag. Bereits am Donnerstagnachmittag wurde der Mordverdächtige daher verlegt, hieß es.
„Als extrem gefährlich eingestuft“
Der in Vorarlberg aufgewachsene Vorbestrafte, gegen den sein späteres Opfer im Jahr 2009 ein Aufenthaltsverbot erwirkt hatte, sei offenbar auch als extrem gefährlich eingestuft worden, berichtete Wolff der „Neuen Vorarlberger Tageszeitung“. Das sei die Einschätzung der Richter des Oberlandesgerichts Innsbruck, die vergangene Woche die Haftbeschwerde des Asylwerbers gegen seine Inhaftierung negativ beschieden haben, wie auch jene der Leitung der Feldkircher Justizanstalt.
Eingebracht wurde der Antrag auf Überstellung von der Feldkircher Gefängnisleitung, genehmigt wurde er vom Justizministerium. Die Verlegung sei schließlich aufgrund des Personalmangels im Feldkircher Gefängnis erfolgt, erklärte Wolff. In Innsbruck wird er bei Besprechungen mit dem 34-Jährigen von einem Tiroler Verfahrenshelfer vertreten, hieß es weiter.
Gutachten in Auftrag gegeben
Mittlerweile wurde auch ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, um den psychischen Gesundheitszustand des Beschuldigten näher zu beleuchten, so der Jurist. Die öffentliche Anklägerin Konstanze Manhart wolle überprüfen, ob ein Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gestellt werden muss, hieß es in der Begründung. Zuletzt hatte eine Reaktion des mutmaßlichen Mörders für große Empörung gesorgt. So wollte der 34-Jährige tatsächlich einen Antrag auf Haftentlassung stellen, wie sein Anwalt auf Nachfrage bestätigte, und auf freien Fuß gesetzt werden.
Der Tatverdächtige hatte am 6. Februar den Leiter des Sozialamts mit einem Messer attackiert, das Opfer starb noch am Ort des Geschehens.
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