Testergebnisse zählen

Nun doch kein „Nachzipf“ für Polizeianwärter

Wien
14.02.2019 14:47
Porträt von krone.at
Von krone.at

Aufatmen bei Hunderten Polizeibewerbern: Wie berichtet, hätten Anwärter, die noch vor Umstellung auf das neue Auswahlverfahren mit Anfang 2019 die Tests absolviert haben, noch einmal antreten müssen. Das Innenministerium reagierte nun auf die Empörung - und erkennt die bereits erbrachten Leistungen doch an.

Der Schock der Bewerber war groß, als in den vergangenen Wochen landesweit die Schreiben der zuständigen Polizeibehörden ins Haus flatterten - und ihnen mitgeteilt wurde, dass sie trotz bereits positiv absolvierten Aufnahmetests im Herbst noch einmal antreten müssen.

Der Grund: Das mit 1. Jänner 2019 in Kraft getretene Auswahlverfahren Neu. Und das, obwohl die Tests und Anforderungen - zumindest in gewissen Bereichen - im neuen System leichter geworden sein sollen. So gibt es beispielsweise keine Überprüfung der Schwimmfähigkeiten mehr. Der Fahrtenschwimmer-Ausweis genügt als Leistungsnachweis.

„Bewerberfreundlicher Übergang“
Die allgemeine Empörung der betroffenen angehenden Jungpolizisten war dementsprechend groß. Anfangs löste das allerdings nur wenig Reaktionen von offiziellen Seiten aus. Mittwochabend - auch nach dem „Krone“-Bericht - dann aber das große Aufatmen! Im Innenministerium hat man eine Lösung für „einen einheitlichen und bewerberfreundlichen Übergang“ gefunden. Polizeisprecher Christoph Pölzl: „Aus diesem Grund erfolgen die Aufnahmeverfahren noch bis Ende Mai 2019 nach dem alten System.“

Bereits begonnene Tests - also wenn jemand beispielsweise schon einen oder mehrere Teile des alten Bewerbungsprozesses durchlaufen hat - werden fortgeführt und abgeschlossen. Ab Juni gilt dann ausschließlich das Auswahlverfahren Neu.

Klaus Loibnegger, Kronen Zeitung

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