Günes hatte an jenem Tag seiner Frau einen Verkehrsunfall verheimlicht – auch verschwieg er den darauffolgenden Klinikaufenthalt der zwei Kleinkinder. Das war der Auslöser des Streites, der in eine Anklage wegen versuchter Körperverletzung und versuchter Nötigung mündete. Der parteilose Gemeinderat bestritt die Vorwürfe: „Es gab keine Tätlichkeit. Nur einen Schubser.“ Seine Frau schilderte anders, detaillierter: „Er war laut, hat mich weggeschubst und mir drei Ohrfeigen gegeben.“ Auch Drohungen und Schimpfwörter sollen gefallen sein. „Seine Blicke waren nicht normal, ich hatte Angst und rief die Polizei.“ Ein geschwollenes Ohr trug sie offenbar davon.
Eine Nachbarin hörte an jenem Abend „laute Geräusche“. Und warf dem Politiker zudem Drohungen vor – während dieser süffisant grinste. „Das stimmt nicht“, meinte er. Richter Christian Hochhauser sprach Günes letztlich „im Zweifel“ frei – nicht rechtskräftig. „Ich gehe davon aus, dass es eine Ohrfeige gab“, so Herr Rat. Dies wären aber Misshandlungen nur mit Verletzungsfolgen strafbar. Übrigens: Ein Scheidungsverfahren ist anhängig.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.