Ministerium erinnert

Kein Packerl für Amtsträger

Salzburg
24.12.2018 06:12
Weihnachten ist die Zeit der Geschenke. Nicht nur zuhause, sondern auch im Beruf wird verschenkt. Nur nicht jeder darf auch alles annehmen: Richter, Staatsanwälte und Landes- sowie Gemeindebedienstete müssen klare Regeln befolgen. Bei Politikern dagegen gilt eher: Fingerspitzengefühl.

Noch bevor die erste Adventkerze brannte, erinnerte das Justizministerium Gerichte, Staatsanwaltschaften und selbst die Rechtsanwaltskammern an die Compliance. Definiert unter Paragraf 59 Beamten-Dienstrechtgesetz: „Verbot der Geschenkannahme“.

Fast alles gehört abgelehnt

So fallen nicht nur Packerl darunter, sondern auch Rabatte oder Einladungen. Letzteres kommt durchaus öfter vor: Beispielsweise wenn eine Anwalts-Kanzlei Herr oder Frau Rat zur Weihnachtsfeier ins noble Lokal lädt. Das Ministerium unterstreicht dabei die Objektivität und Unparteilichkeit, der die Bediensteten unterliegen. Daher sei alles, was nicht bloß von geringem Wert ist, abzulehnen.

Empfehlung: Kollegen als Zeugen

So wird sogar empfohlen, Kollegen oder Vorgesetzte als Zeugen beizuziehen. Quasi Transparenz. Und wenn ein Geschenk im Büro liegt, dann soll Meldung an die Dienststellenleitung erstattet werden. Ausgenommen sind Aufmerksamkeiten: wie ein Kugelschreiber. Aber auch da wäre eine Meldung nicht verkehrt, heißt es aus Wien. Gleiches gilt übrigens für alle Beamten. Nur bei Politikern ist es anders: Staatsgeschenke werden prinzipiell nicht abgewiesen. Jene einer Firma, die zum Beispiel Fördergeld kriegt, sollten nicht angenommen werden. Fingerspitzengefühl halt.

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