„Gigolo“ vor Gericht

Versuchte Vergewaltigung nach „Aufriss“ in Lokal?

Tirol
22.12.2018 06:00

Fast sechs Jahre blieb ungeklärt, wer jener dunkelhäutige „Gigolo“ war, der eine Innsbruckerin nach dem Kennenlernen in einem Bogenlokal zu vergewaltigen versucht hatte. Eine DNA-Probe führte dann zu einem 27-Jährigen aus Guinea, doch das vermeintliche Opfer war als Zeugin wenig hilfreich .

Eine Nacht im Februar 2013 endete damit, dass der Angeklagte mit zwei Frauen im Taxi saß. Was dann in einem Wohnhaus passierte, schilderte ein Zeuge, der Nachbar war. „Am Gang hörte ich Schreie, ein Mann mit heruntergezogener Hose war über eine Frau gebeugt. Es war offensichtlich ein Vergewaltigungsversuch, die Dame wehrte sich.“ Laute Rufe des Zeugen vertrieben damals den Täter.

DNA-Treffer führte zum 27-Jährigen
Die Ermittlungen waren aussichtslos, bis die Polizei im Zuge eines Drogendelikts DNA-Proben des 27-Jährigen nahm. Sie stimmten mit Spuren an einer Schildkappe überein, die damals am Tatort zurückgeblieben war. Und auch zu dortigen Blutspuren. „Ich war nicht im Haus“, betonte der Angeklagte bei einem ersten Prozess im heurigen Juli. „Die Wahrscheinlichkeit ist aber 1:1Milliarde“, belehrte ihn der Richter.

Opfer konnte Angreifer nicht identifizieren
Beim nunmehrigen Termin war auch das vermeintliche Opfer erstmals als Zeugin erschienen. Doch die Frau, die sich in Drogentherapie befindet, konnte zur Aufklärung nur wenig beitragen. „Ich muss es leider so sagen: Für mich sehen die Schwarzen alle gleich aus“, gab sie zu Protokoll. Daher war es ihr auch unmöglich, im Gerichtssaal den 27-Jährigen als damaligen Peiniger zu identifizieren. Zur Sprache kam auch, dass in den Monaten zuvor immer wieder Schwarzafrikaner bei der Wohngemeinschaft der beiden Frauen ein- und ausgegangen waren. Denkbar war es also auch, dass die DNA-Spur an einem anderen Tag verursacht worden war. Deshalb und aufgrund „mannigfaltiger Widersprüche“ der Zeugin fällte der Schöffensenat einen Freispruch.

Verurteilt wegen Verleumdung
Verurteilt wurde der Afrikaner aber wegen einer angeklagten Verleumdung, und zwar zu 1500 Euro Geldstrafe. Hintergrund: Er hatte zwei Polizisten bezichtigt, sie hätten ihn in den Bauch geschlagen, nachdem sie ihn nach einem Zwischenfall am Hauptbahnhof verhaftet hatten. Diesbezügliche widersprüchliche Schilderungen des 27-Jährigen glaubte das Gericht nicht.

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