Berufungs-Prozess

Nur Geldstrafe statt Haft für Todeslenker

Salzburg
10.12.2018 16:51

Ein 57-jähriger Tiroler, der wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls am 20. Juni 2017 in Piesendorf (Pinzgau) bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt worden war, hat heute, Montag, von einem Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz ein milderes Urteil erhalten. Der Angeklagte wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 9.600 Euro verurteilt.

Der Beschuldigte war auf der Mittersiller Bundesstraße mit seinem Wagen völlig reaktionslos auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal gegen das Auto eines Deutschen geprallt. Der 42-jährige Lenker starb noch im Wrack, seine 65-jährige Beifahrerin wurde schwer verletzt. Der Tiroler aus dem Bezirk Landeck konnte sich nicht erklären, wieso es zu dem Unfall gekommen war. Er sei weder müde noch durch irgendetwas abgelenkt worden, schilderte er.

Die Rekonstruktion durch den Unfallsachverständigen ergab, dass der Angeklagte zumindest dreieinhalb Sekunden völlig reaktionslos am Steuer seines Wagens gesessen sein musste. Für eineinhalb bis zwei Sekunden habe sich das Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn befunden. Sekundenschlaf hielt ein Gutachter für unwahrscheinlich, und eine Neuropsychiaterin konnte keinerlei Hinweis auf eine neurologische oder psychiatrische Ursache finden.

Beim erstinstanzlichen Prozess am 13. August 2018 ging die Richterin von einem Aufmerksamkeitsfehler aus, was einen erheblichen Sorgfaltsverstoß bedeute. Der Angeklagte wurde wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr Haft, davon drei Monate unbedingt, verurteilt.

Zu einer anderen Ansicht als das Erstgericht kam heute der Berufungssenat am LandesgerichtSalzburg. Der Autofahrer aus Tirol habe sich zwar fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verhalten. Deshalb wurde das Urteil „korrigiert“: Der 57-Jährige erhielt einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Er fasste zur Gänze eine Geldstrafe aus. Von den 9.600 Euro wurden 6.000 Euro unbedingt ausgesprochen und 3.600 Euro bedingt unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren nachgesehen. Das Urteil ist nunmehr rechtskräftig.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Salzburg



Kostenlose Spiele