Anträge sind möglich

Jagd auf Fischotter wird ab jetzt genau geprüft

Steiermark
22.11.2018 05:30

Seit Jahren fordern Fischereiverbände und Teichbesitzer, dass die Fischotter, die manchmal ganze Gewässer quasi leerfressen, bejagt werden können. Jetzt stellt SP-Landesrat Anton Lang klar, dass es keine dementsprechende Verordnung in der Steiermark geben wird. Ein Abschuss ist künftig dennoch möglich, wird im Einzelfall aber ganz genau geprüft.

Laut dem Büro von Landesrat Lang besagt eine neue Studie zum Bestand des geschützten Fischotters in der Steiermark, dass der Erhaltungszustand im kontinentalen Bereich (also im Süden der Steiermark, circa bis Frohnleiten) gut ist, nicht aber im gesamten, österreichweiten alpinen Bereich. Eine landesweite Verordnung sei daher nicht europarechtskonform.

Strenge Kriterien
In Frage komme daher nur eine Einzelfallprüfung. Sprich: Verbände oder Privatpersonen können einen Abschuss beantragen. Die Kriterien sind streng: Es müssen vorher alle Schutzmaßnahmen (fixe Zaunanlagen, E-Zäune, Fischgitterkäfige etc.) ausgeschöpft werden, zudem muss ein Schaden mit 100-prozentiger Sicherheit dem Otter (und nicht einer Seuche oder anderen Tieren wie Kormoran oder Graureiher) zugerechnet werden können. Die Entscheidung treffen dann die Landes- und die jeweilige Bezirksbehörde.

Lang betont: „Entnahmen dieser geschützten Tiere sind nur in Ausnahmefällen und unter strengster Berücksichtigung tierschutzrelevanter Kriterien denkbar.“ 

Keine genauen Zahlen
Detail am Rande: Trotz Studie konnte oder wollte man im Büro von Lang nicht sagen, wie hoch der Bestand an Fischottern in der Steiermark derzeit ist.

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