5 Verstöße pro Tag

Der nahezu ewige Streit um die Höchstarbeitszeit

Österreich
09.11.2018 06:00

Fünfmal pro Tag - so oft wurde im Vorjahr gegen die Höchstarbeitszeit von damals noch zehn Stunden verstoßen. Jetzt darf freiwillig bis zu zwölf Stunden pro Tag gearbeitet werden. Die Arbeiterkammer rechnet damit, dass deswegen die Zahl der Verstöße kurzfristig zurückgehen, dann aber wieder nach oben schnellen wird.

4843 Arbeitnehmer haben im Vorjahr mehr als die damals erlaubten zehn Stunden pro Tag gearbeitet. Und das sind nur jene Fälle, die von Arbeitsinspektoren dokumentiert wurden. Die Dunkelziffer dürfte weit höher sein. Würden diese 4843 Arbeitnehmer sich jetzt freiwillig dazu bereit erklären, länger als zehn Stunden zu arbeiten, würden sie sich im gesetzlichen Rahmen bewegen.

Denn seit zwei Monaten ist das neue Arbeitszeitgesetz, das zwölf Stunden Arbeit pro Tag möglich macht, in Kraft. Wie oft gegen die Höchstarbeitszeit von jetzt zwölf Stunden pro Tag bereits verstoßen wurde, dazu gibt es noch keine Zahlen.

Seitens der Arbeiterkammer rechnet man damit, dass die Zahl der Verstöße zunächst einmal zurückgehen wird. „Irgendwann wird man sich aber an die neue Obergrenze gewöhnen und dann werden die Verstöße wieder zunehmen“, sagt AK-Direktor Christoph Klein. Klein verweist auch noch einmal auf jene bekannt gewordenen Fälle, bei denen die Freiwilligkeit, die elfte oder zwölfte Arbeitsstunde zu leisten, missachtet wurde.

Das Arbeitsinspektorat soll es künftig richten
Sowohl im Hinblick auf die Freiwilligkeit, als auch was Übertretungen der Höchstarbeitszeit betrifft, setzt Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) auf das Arbeitsinspektorat. Die österreichweit 302 Arbeitsinspektoren sollen es nun richten. „Bei der Aufzeichnungspflicht der geleisteten Arbeitsstunden ist dem Arbeitsinspektorat die Freiwilligkeit vorzulegen“, sagt sie.

„Wenn die Frau Bundesministerin sagt, dass die Inspektoren darauf schauen sollen, dass die Freiwilligkeit eingehalten wird, dann kann das nicht funktionieren“, meint Klein. Diese können nämlich nur aktiv werden, wenn mehr als zwölf Stunden gearbeitet werde.

Interessantes Detail: Damit die 300.000 Unternehmen auch nur einmal pro Jahr vom Arbeitsinspektorat besucht werden können, bräuchte es die siebenfache Anzahl an Inspektoren - statt 302 also 2020. Das geht aus einem Rechnungshofbericht 2013 hervor.

Sandra Schieder, Kronen Zeitung

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele