Jenem Polizisten, der - wie berichtet - die Dienstwaffe eines Kollegen einem Fremden praktisch geschenkt hat, wurde suspendiert, seine Dienstpistole musste er damit abgeben. Doch der Gruppeninspektor, der in Kollegenkreisen für großes Kopfschütteln sorgt, hat auch privat mehrere Pistolen. Darf er die behalten?
Seine Vertrauenswürdigkeit ist ziemlich gesunken, sein Ansehen ebenso. Und der 54-jährige Gruppeninspektor einer Polizeiinspektion im Bezirk Wels-Land sorgt in Kollegenkreisen für großes Unverständnis und Kopfschütteln, wie Polizeisprecher David Furtner berichtet: „Eine Dienstwaffe so einfach herzuborgen, ist völlig unüblich - falls jemand schnell eine braucht, geht das nicht ohne Vorweisen des Dienstausweises und dem Ausfüllen eines Übernahmeformulares!“
Dienstwaffe eines Kollegen einem Fremden gegeben
Doch der Gruppeninspektor hatte einem ihm Unbekannten, der behauptete, von der Polizei zu sein und für einen Einsatz schnell eine Waffe zu brauchen, unkontrolliert die Dienstpistole eines auf Urlaub weilenden Kollegen gegeben - das war am 1. Oktober, seither sind Täter und Waffe verschwunden.
Veruntreuung, Amtsmissbrauch oder Diebstahl
„Ob Diebstahl, Veruntreuung oder Amtsmissbrauch vorliegt, ist derzeit noch völlig unklar - das können wir vermutlich erst klären, wenn die Waffe wieder auftaucht“, so Furtner. Der suspendierte Pistolenverschenker kann aber nur eine ungenaue Täterbeschreibung liefern, die laut Furtner auf gut 2000 Polizisten im Land zutrifft, und macht nur bruchstückhafte Angaben, die den Ermittlern nicht weiterhelfen.
Unklar, ob Polizist Privatwaffen behalten darf
Damit bleiben viele Fragen offen und nur die Hoffnung auf einen „ehrlichen Finder“. Unklar ist auch, ob die BH Wels-Land dem Polizisten die Privatwaffen abnimmt.
Johann Haginger, Kronen Zeitung
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