Neues Gesetz kommt

Waffenverbotszonen: Ab 2019 mehr Polizeirechte!

Tirol
22.10.2018 13:38

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hat vergangene Woche das Sicherheitspolizeigesetz geändert. „Die Polizei kann ab März 2019 sogenannte Waffenverbotszonen erlassen“, berichten Tirols FP-Obmann Markus Abwerzger und der Innsbrucker StR Rudi Federspiel nach ihrem Wien-Besuch. In diesen Zonen soll es künftig für Polizisten möglich sein, verdächtig erscheinende Personen, jedoch auch Fahrzeuge oder auch Gepäckstücke auf Waffen zu durchsuchen. Besitzer eines Waffenpasses sind von der Maßnahme jedoch nicht betroffen, wurde betont.

Die Praxis hat immer wieder gezeigt, dass es öffentliche Orte und Plätze gibt, an denen gehäuft gefährliche Angriffe mit Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen begangen werden. „Wenn jemand nicht unmittelbar bei der Begehung einer strafbaren Handlung betreten wird, ist es den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes nicht möglich, effektiv einzuschreiten und die Person oder zumindest den Gegenstand von diesem Ort zu entfernen“, weiß Jurist Abwerzger. Um für solche Orte eine Maßnahme zu schaffen, präventiv gegen zu erwartende gefährliche Angriffe vorzugehen, hat Innenminister Kickl nun die Sicherheitsbehörden zur Anordnung von Waffenverbotszonen ermächtigt.

Ausnahmen für jene, die einen Waffenpass haben
Das Verbot soll nicht für jene Menschen gelten, die Waffen in Ausübung ihres Berufes an diesen Orten bei sich haben. „Damit sind nicht nur Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erfasst, sondern auch Angehörige privater Sicherheitsdienste. Ebenso soll das Verbot nicht für Menschen gelten, die Waffen aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung, wie etwa eines Waffenpasses, bei sich haben“, sagt Federspiel.

Den Polizisten wird es künftig erlaubt sein, Personen zu durchsuchen. „Erscheint eine Person verdächtig, kann diese durchsucht werden. Das gilt auch für ein etwaiges Fahrzeug oder mitgeführte Gepäckstücke“, ergänzt FP-Chef Abwerzger. Das Gesetz tritt mit 1. März 2019 in Kraft. In Innsbruck könnten etwa die Bögen, der Bahnhof, der Rapoldipark und der Hofgarten mit dem Verbot belegt werden, so Abwerzger und Federspiel.

Strafen reichen von 500 bis 2300 Euro
Und die Strafen? „Beim ersten Mal müssen 500 Euro bezahlt werden, im Wiederholungsfall drohen bis zu 2300 Euro“, weiß Abwerzger. Federspiel hofft, dass man seitens der Landespolizeidirektion von diesem Gesetz auch Gebrauch machen und an den bekannten Innsbrucker Hotspots ab März anwenden wird.

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