Kokorin und Mamajew

Russische Prügel-Teamspieler landen im Häfn!

Fußball International
10.10.2018 22:14
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die unter dem Verdacht tätlicher Angriffe stehenden russischen Nationalspieler Alexander Kokorin und Pawel Mamajew sind am Mittwoch in Polizeigewahrsam genommen worden! Gegen sie wurde laut Polizei-Angaben eine Untersuchung eingeleitet. Das Duo soll u.a. in einem Café im Zentrum Moskaus mehrere Menschen sowie auf offener Straße einen Mann angegriffen und verletzt haben.

Die Szenen wurden von einer Videoüberwachungskamera festgehalten, das Filmmaterial wurde von nationalen Medien verbreitet. Der Zwischenfall hat sowohl in der Bevölkerung als auch im Kreml Empörung ausgelöst. Die Aufnahmen zeigen einen auf der Straße von einer Gruppe von Leuten geschlagenen und getretenen Mann. Kokorin und Mamajew sollen ebenso beteiligt gewesen sein wie davor im Cafe. Beide Sportler stellten sich laut russischen Medienberichten freiwillig den Ermittlern.

Mamajew vom FK Krasnodar und Kokorin von Zenit St. Petersburg war angedroht worden, dass nach ihnen gesucht werde, sollten sie der polizeilichen Vorladung nicht nachkommen. Sie wurden wegen Hooliganismus für 48 Stunden in Gewahrsam genommen, worauf bis zu sieben Jahre Gefängnis stehen.

Unklar ist, ob beide Spieler in Untersuchungshaft kommen. Darüber könnte möglicherweise am Donnerstag entschieden werden. Russlands Sportminister Pawel Kolobkow hatte am Dienstag mit der ganzen Strenge des Gesetzes gedroht. Kokorin ist 48-facher Nationalspieler, Mamajew 15-facher. Die russische Liga (RPL) fordert indes für Russland eine Suspendierung der beiden Akteure auf Lebenszeit. „So eine Sache ist in unserem Fußball ungewöhnlich“, erklärte RPL-Sprecher Sergej Alexsejew.

Von Zenit St. Petersburg hieß es, dass das Ausmaß der Bestrafung von Klubseite gegen Kokorin noch überlegt werde - man warte nur auf eine offizielle Stellungnahme der Behörden. Mamajew war von Krasnodar schon am Dienstag suspendiert worden. Nun betonte man, dass derartiges Verhalten die Grundlage sei, den Vertrag aufzulösen.

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