1,3 Millionen Autofahrer nutzen bereits die digitale Autobahnvignette. Und doch berichten Leser immer wieder von Problemen. Zum Beispiel, wenn es um eine Änderung nach einem Kennzeichenwechsel geht. Da gelten nämlich spezielle Bedingungen. Die nicht immer logisch erscheinen - oder auch vergessen werden …
„Meine frühere Autonummer, die ich zugeteilt erhielt, wurde häufig als negatives politisches Statement interpretiert“, schrieb Andreas K. Deshalb beantragte der Oberösterreicher ein neues Kennzeichen. Und wollte seine digitale Vignette umschreiben lassen. Was unter Verweis auf die gültigen Bedingungen abgelehnt wurde. Herr K. musste also online ein neues Autobahnpickerl kaufen. Rafaela G. hingegen hätte ihre Vignette nach ihrem Umzug von Salzburg nach Kärnten einfach auf ihr neues Kennzeichen ändern lassen können. Nur hatte die Leserin das schlichtweg vergessen. Und deshalb bei einer Kontrolle prompt eine Strafe kassiert.
Wiederum ein anderes Problem hatte Andrea F. aus Niederösterreich. Sie hatte bei der Online-Bestellung einen Buchstaben der Autonummer falsch eingegeben - ein „Z“ statt eines „V“. Auch sie erhielt kürzlich eine Ersatzmaut-Forderung über 120 Euro.
Umregistrierung an Bedingungen geknüpft
Gegenüber der Ombudsfrau verwies die ASFINAG darauf, dass eine Umregistrierung der Vignette nach Gültigkeitsbeginn wegen gesetzlicher Regelungen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sei. Dazu zählen u. a. Wohnortwechsel, Diebstahl von Kennzeichen oder Fahrzeug sowie Totalschaden. Darüber hinaus informierte man, dass es beim Kauf nur fallweise zu Tippfehlern komme. Im Bestellvorgang gebe es nämlich eine vierfache Sicherheit in Form von doppelter Kennzeichen-Eingabe, Bestellübersicht, schriftlicher E-Mail-Bestätigung und 14-Tage-Rücktrittsfrist. Das Kundenmanagement prüfe aber jeden Fall sehr sorgfältig
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