Was brauche ich dazu?

So mieten Sie beim ÖAMTC einen Elektro-Scooter

Wien
22.08.2018 07:21

Der ÖAMTC hat am Dienstag ein Elektro-Scooter-Sharing in Wien und Graz gestartet. Die zu Beginn 150 Fahrzeuge in Wien und 15 weitere in Graz können mittels Smartphone-App „ÖAMTC easy way“ für Android und iOS ausgeliehen werden. Fahren darf die E-Scooter jeder, der in Besitz eines Moped- oder B-Führerscheins und einer Kreditkarte ist. Für die Registrierung ist außerdem ein Selfie erforderlich, eine Mitgliedschaft beim ÖAMTC ist hingegen nicht verpflichtend. 

Um den Scooter zu mieten, muss man sich zuerst die „ÖAMTC easy way“-App auf sein Smartphone laden und sich mit seiner E-Mail-Adresse und einem Foto registrieren. Außerdem benötigt man einen gültigen Führerschein ab Klasse AM oder den B-Schein. Auf der App werden dann die in der Nähe befindlichen Scooter angezeigt und können sofort reserviert werden. Abgerechnet wird via Kreditkarte, eine Fahrt bis zu 30 Minuten kostet vier Euro - für jede weitere Minute werden zehn Cent verrechnet. Die Bezahlung erfolgt monatlich im Nachhinein. „Wir haben uns bewusst für einen Mindestzeitraum von 30 Minuten pro Fahrt entschieden, um Stress und mögliche Unfälle zu vermeiden“, sagte ÖAMTC-Landesdirektor für Wien, Niederösterreich und Burgenland, Ernst Kloboucnik, bei der Präsentation am Dienstag.

Reichweite etwa 100 Kilometer oder eine halbe Stunde
Die Reichweite der E-Scooter beträgt bis zu 100 Kilometer, hängt aber stark von der Fahrweise ab. Es könne jedoch garantiert werden, dass die in der App angezeigten Fahrzeuge genügend Akkuladung haben, um zumindest eine halbe Stunde lang fahren zu können, betonten die ÖAMTC-Direktoren. Club-Mitarbeiter mit elektrisch betriebenen Wartungsfahrzeugen kümmern sich um Akkuladung und diverse Servicemaßnahmen.

Gekostet hat das Projekt bisher 800.000 Euro. Ausweitungen des Geschäftsgebiets schloss ÖAMTC-Direktor Oliver Schmerold nicht aus: „Wenn es viele Anfragen geben sollte, dann werden wir uns das überlegen und gegebenenfalls das Geschäftsgebiet erweitern.“

E-Scooter dürfen nur alleine gefahren werden
Die E-Scooter dürfen ausschließlich alleine gefahren werden. Im Topcase - einem kleinen am E-Scooter angebrachten Koffer - finden sich zwei Helme unterschiedlicher Größe, die laut Kloboucnik „sehr, sehr viele Kopfgrößen abdecken“. Damit sich niemand ekeln müsse, liegen zudem Einweg-Hygienehauben im Topcase, die unter dem Helm getragen werden können.

ÖAMTC fürchtet kein Leihräder-Schicksal
Dass der E-Scooter-Flotte ein ähnliches Schicksal wie den asiatischen Leihrädern blühe, die oft Opfer von Vandalismus wurden und mittlerweile aus dem Stadtbild Wiens verschwunden sind, glaubte Schmerold nicht: „Was mit den Leihrädern passiert ist, zeigt in Wahrheit, dass die Bevölkerung nicht reif dafür ist, mit Dingen, die ihnen nicht gehören, verantwortungsvoll umzugehen. Aber wir sehen schon einen Schwelle von einem anonymen Fahrrad hin zu einem Verkehrsmittel mit Zulassung und Kennzeichen.“ Dass der eine oder andere E-Scooter umgeschmissen werden wird, lasse sich vermutlich dennoch nicht vermeiden.

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