Tote bei Berg-Event
Veranstalter des Zugspitz-Laufes freigesprochen
Damit konnte sich der Geschäftsführer der Veranstaltungsfirma Getgoing mit seiner Auffassung durchsetzen, dass die Teilnehmer solcher extremer Sportereignisse letztendlich selbst für sich verantwortlich sind. Die Staatsanwältin hatte eine Geldstrafe in Höhe von 13.500 Euro wegen fahrlässiger Tötung gefordert, der Verteidiger auf Freispruch plädiert.
Kurz vor Gipfel zusammengebrochen
Bei dem Zugspitzlauf am 13. Juli 2008 waren ein 41-jähriger Mann aus Nordrhein-Westfalen und ein 45-jähriger Mann aus Baden-Württemberg kurz vor dem Gipfel von Deutschlands höchstem Berg an den Folgen von Erschöpfung und Unterkühlung gestorben. Sie waren - lediglich mit Shirt und kurzer Hose bekleidet - völlig erschöpft zusammengebrochen.
Die Betroffenen waren in einer Gruppe von insgesamt 716 Läufern aus Österreich in Richtung Gipfel des 2.962 Meter hohen Berges gestartet. Auf dem Weg nach oben verschlechterte sich aber das Wetter, es kam zu Schneefällen. In dem Prozess legte der Angeklagte dar, dass er die Läufer über drohenden Schneefall informiert hatte. Dennoch war eine ganze Reihe von ihnen in kurzen Sportsachen gestartet.
"Die Verstorbenen und Verletzten haben sich eigenverantwortlich selbst gefährdet", sagte der Richter. Einige der Verletzten hätten sich nicht an die Regeln des Veranstalters gehalten, andere seien trotz der eisigen Kälte aus sportlichem Ehrgeiz weitergelaufen.
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