Er ist nicht geständig

Hat Syrer aus Zorn die Ex-Freundin vergewaltigt?

Salzburg
04.07.2018 17:52

Es war einvernehmlich , meinte der Syrer (22), der sich gegen den Vorwurf der Vergewaltigung wehrt. Den erhob seine Ex: Am 26. Oktober 2017 soll er sie unter Todesdrohungen in einen Wald gezerrt und dort missbraucht haben. 

„Gewaltsam“ soll der Asylwerber seine Geliebte behandelt haben, hörte man von Staatsanwältin Barbara Fischer: An den Haaren zerrte er die junge Frau an jenem Oktobertag aus der Wohnung eines Bekannten, schlug sie, setzte ihr ein Messer an, bedrohte sie. Und letztlich soll er sich in einem Waldstück in Salzburg-Kasern an ihr vergangen - und dabei auch Nackt-Fotos geschossen haben.

Nicht nur: zwei Wochen danach soll er das traumatisierte Opfer - später auch seinen Bruder - zur Rücknahme der Anzeige genötigt haben. Eine „emotional instabile und dissoziale Persönlichkeit“ weise er laut Gutachter auf: „Das passe auch zu seinem aggressiven Verhalten“, so Fischer.

In den Eingangsworten kündigte Verfahrenshelfer Johannes Komann an: „Er will rückhaltlos ehrlich sein und gibt massive Fehler zu.“

Durchaus: In gutem, leicht gebrochenem Deutsch entschuldigte sich der Syrer gegenüber Richterin Nicole Haberacker. Aber nur für die falsche Aussage bei der Polizei. Zu den Vorwürfen bezeichnete sich der Jogginghosenträger als „unschuldig“. Die Frau war nur eifersüchtig, glaubt er, weil er eben eine neue Freundin hatte - neben einer Ehefrau, die in der Türkei lebt. Viel Streit habe es zudem in der neun-monatigen Beziehung gegeben, erzählte der Angeklagte. Offensichtlich wegen Eifersucht. Das Liebesspiel im Wald sei jedenfalls von beiden gewollt gewesen, so der Mann. „Ich habe sie geliebt, habe fast meine Frau für sie verlassen.“ Ein Messer sparte er aber in seiner Version gänzlich aus.

2015 kam der kurdisch-stämmige Syrer nach Österreich, war davor im Kriegsgebiet: „Kämpfen oder nach Europa gehen“, war die Wahl. „Deshalb ist Gewalt mein einziges Problem“, gestand der zweifach einschlägig Vorbestrafte ein. Dem Opfer will er aber nichts getan haben. Im Gegenteil: Am Vortag habe man sogar gemeinsam telefoniert, so der U-Häftling. Belastet wird er aber nicht nur durch die Frau, die an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet, sondern auch durch mehrere Zeugen und DNA-Spuren. Als ihm die Staatsanwältin diese vorhielt, reagierte er aufbrausend. Derart, dass mahnende Worte der Vorsitzenden folgten. Und Fischer einen Schluss zog: „Kann es sein, dass sie damals ausgerastet sind?“ Am Freitag wird ein Urteil erwartet.

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